Auszug - Sachstandsbericht zum Straßenausbau "Über dem Woorth"  

 
 
Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:07 - 21:36 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Krug", Lippoldshausen, Hann. Münden
Ort:
 
Beschluss

In seinen einleitenden Ausführungen äert Herr Hujahn die Einschätzung, dass ein fehlerhaftes Gutachten zu den unzutreffenden Kostenkalkulationen der Anbieterfirmen geführt habe. Dadurch habe sich der Straßenausbau zunächst um 88.000 € verteuert und offensichtlich sei auch nicht die kostengünstigste Variante (ohne Gehweg), wie vorab mit den Anliegern vereinbart, gewählt worden. Er selbst habe als Ratsherr gefordert, Regressansprüche gegen die Sachverständigenfirma zu prüfen. Der Ortsrat und die Anwohnerinnen und Anwohner fragen sich nun, wie es weitergehe.

 

Herr Wegener bedauert die eingetretene Situation ausdrücklich und räumt Fehler ein, die leider offensichtlich im Haus gemacht worden seien. Allerdings könne man nicht abschließend feststellen, ob der bauausführenden Firma eine mangelhafte Ausführung angelastet werden könne. Hinsichtlich der zusätzlich entstandenen Mehrkosten erklärt er, die nicht mit einem DIN-gerechten Ausbau in Verbindung stehenden Mehrkosten nicht auf die Anlieger umlegen zu wollen. Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, würde man das erstinstanzliche Urteil akzeptieren. Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme erklärt er, noch keine Aussage treffen zu können, weil die Endabrechnung durch die bauausführende Firma noch nicht vorgenommen worden sei.

Herr Liebrecht macht nur kurz ergänzende Ausführungen zur vorgenommenen Ausbaugestaltung, ehe die Sitzung von 19:35 bis 20:02 Uhr unterbrochen wird, um den anwesenden Anliegerinnen und Anliegern Gelegenheit für Fragen und Anmerkungen zu geben.

 

Zunächst antwortet Herr Wegener zur Frage von Herrn Schmitz, dass zu den voraussichtlichen Kosten noch keine Einschätzung abgegeben werden könne, weil die Zahlen abschließend noch nicht vorlägen.

Herr Liebrecht ergänzt, dass die Endabnahme in derchsten Woche erfolgen solle. Erfahrungsgemäßnne es sogar ein Jahr dauern, bis die umzulegenden Gesamtkosten konkret ermittelt seien. Herr Wegener bestätigt noch einmal die Absicht, die entstandenen Mehrkosten so weit herauszurechnen, wie es rechtlich möglich sei. Dabei werde man alle angefallenen Kosten offenlegen.

Zur Frage von Frau Oppermann nach einem möglichen veränderten Abrechnungsverfahren erklärt Herr Wegener, dass die Abrechnung auf der Grundlage des bestehenden Straßenbeitragsrechts erfolge.

Zum grundsätzlichen Verständnis der Abrechnung dieser Ausbaumaßnahme verdeutlicht Herr Wegener, dass es sich hier um einen erstmaligen Ausbau und somit um eine Erschließungsmaßnahme handele.

Herr Mett äert die Enttäuschung der Anlieger darüber, dass man bisher weder eine Antwort noch eine Eingangsbestätigung auf die schriftliche Eingabe an die Stadt erhalten habe. Man sei auch nicht darüber im Bilde, welcher Bereich innerhalb der Verwaltung insofern zuständig und der Ansprechpartner sei.

Herr Liebrecht erklärt hierzu, dass es zu der anwaltlichen Eingabe in der nächsten Woche eine Antwort der Verwaltung geben werde.

Abschließend verdeutlicht Herr Liebrecht zu einer entsprechenden Frage, dass bei der Ausbaumaßnahme im erschließungsrechtlichen Sinne keine Fußwege, sondern Mehrzweckflächen geschaffen worden seien.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung erfolgt keine weitere Aussprache und Herr Hujahn schließt den Tagesordnungspunkt ab.