Herr Urhahn weist zu dem nun vorliegenden Protokoll vom 26.05.2016 darauf hin, dass nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften hierzu keine Genehmigung vorgesehen sei. Herr Wegener erklärt in diesem Zusammenhang, dass er die Umstände bedauere und ausgesprochen ungehalten über die derart späte Protokollanfertigung sei.
Anschließend wird das vorliegende Protokoll der Sitzung am 28.03.2019 ohne Aussprache genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
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