Die Ausführungen von Ortsbürgermeister Menz (s. Anlage 1, S. 2, Ziff. 12 u. Anlage 2) hinsichtlich einer wünschenswerten Umgestaltung des örtlichen Friedhofes werden von StAR Grünewald zur Kenntnis genommen. Er gibt daraufhin zu bedenken, dass aus wirtschaftlichen Aspekten anderenorts über Zusammenlegungen von Friedhöfen diskutiert werde. Bei einer Abweichung von der bisherigen Bewirtschaftungsweise müsse grundsätzlich mit einem Mehraufwand gerechnet werden, der sich kostenmäßig entweder negativ auf die Kalkulation der Friedhofsgebühren oder den Haushalt der Stadt auswirken könne. Unter dem Stichwort „Rollator“ sagt StAR Grünewald jedoch zu, den Sachverhalt nochmals im Bereich Kommunale Dienste anzusprechen. Neben der bereits vorgeschlagenen Möglichkeit, zwischen den Reihen der Urnenwahlgräber eine Mähbreite für das Befahren mit einem Hand- oder Großflächenmäher zu belassen, wird auch der Vorschlag geäußert im Rahmen der Anlage 2 x 2 Platten zu verlegen, die von den betroffenen Angehörigen mit zu übernehmen seien. Eine Klärung solle frühzeitig für die Anlage des künftigen Urnenwahlgrab-Block herbeigeführt werden, alternativ sei hierfür auch ein Ortstermin sinnvoll. Ortsratsmitglied Förster führt an, dass eine erhöhte Sturzgefahr aufgrund des nur geringen Abstandes zwischen den einzelnen Reihen der Gräber bestehe. Daher stelle sich für ihn auch die Frage nach der Verkehrssicherheitspflicht.
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