Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Budgetbericht über den Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2019; Teilhaushalt 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung  

 
 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 20:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Böttcherstraße
Ort: Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden
BBer/0688/19 Budgetbericht über den Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2019;
Teilhaushalt 3 - Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Budgetbericht
Federführend:Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Voß, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss

StRD Ludwig fasst den vorliegenden ¾-Jahresbericht des Teilbudgets 3 zusammen und weist auf die noch immer nicht vollständig geklärte Höhe der Versicherungsleistung beim Wasserschaden in der Kita St. Blasius hin. Außerdem gibt er Erläuterungen zur Verbuchung bei der Auflösung von Sonderposten und internen Verrechnungen.

 

Ratsherr Jerrentrup lobt hier einerseits die Transparenz der vorgelegten Zahlen, fragt sich aber andererseits, wie es zu derartigen negativen Abweichungen bei einigen Ansätzen kommen konnte. Habe man hier eventuell bewusst zu hohe Zahlen eingeplant, um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können?

Darauf erwidert StRD Ludwig am Beispiel des Wasserschadens, dass man die zu erwartenden Baukosten nach damaligem Stand so genau wie möglich ermittelt habe und diese dann in Ermangelung entsprechender Aussagen der Versicherung als Planungsgrundlage habe nehmen müssen.

 

Ratsherr Sparbier erkundigt sich nach derhe der zu erwartenden Versicherungsleistung.

Die Versicherung werde nur die im Zusammenhang mit dem Wasserschaden tatsächlich anfallenden Baukosten übernehmen beantwortet dies StRD Ludwig, wobei es sich wohl gerade noch um einen sechsstelligen Betrag handeln werde.

Zu den darüber hinaus gehenden Kosten der Gesamtmaßnahme ernzt Bgm. Wegener, dass ausgelöst durch den Wasserschaden die Betriebserlaubnis der Kita im Altbestand erloschen sei. Nun müssten sehr umfangreiche, über die Beseitigung des Wasserschadens hinausgehende, Maßnahmen durchgeführt werden, damit der Kita-Träger diese Erlaubnis von der Landesschulbehörde wiederbekommen könne.

 

Ratsherr Sparbier interessiert sich dafür, wer die Kosten der aufgestellten Container trage und ob eine spätere Weiternutzung möglich sei.

Nach Aussage von StRD Ludwig habe die Verwaltung alle mit der Anmietung, der Aufstellung und dem Betrieb der Container anfallenden Kosten zu tragen. Nutzung und Betriebserlaubnis seien von Anfang an befristet gewesen; man werde aber zu gegebener Zeit über eine weitere Nutzung durch Miete oder Kauf nachdenken.