1. Zur Frage von Herrn Drüke antwortet Herr Urhahn, dass die jeweilige Grundstücksgröße in der Tiefe max. 45 m betragen werde.
2. Herr Voß gibt zu bedenken, die Einfahrt vom Sandweg zwischen den Grundstücken in die Feldmark ausreichend zu bemessen, um auch mit breiten landwirtschaftlichen Geräten einbiegen zu können. Herr Henke erklärt hierzu, eine entsprechende Breite bei der Planung grundsätzlich berücksichtigt zu haben. In der anschließenden kurzen Aussprache ergibt sich die Erkenntnis, bei dennoch auftretenden Problemen ggf. durch verkehrsordnende Maßnahmen (z. B. Halteverbot) eingreifen zu können.
3. Frau Wilke gibt zu bedenken, dass es in Anbetracht der relativ geringen Fahrbahnbreite, dem anfallenden landwirtschaftlichen Verkehr und den parkenden Autos zu einer Gefahr für Kinder kommen könne, den Verkehr rechtzeitig und gut einsehen zu können.
4. Frau Jorzik und später auch noch einmal Frau Wilke sprechen den aus ihrer Sicht unzureichenden Wasserabfluss in der Straße Ginsterweg, insbesondere bei Haus-Nr. 67, an und bitten um Lösungsmöglichkeiten im Zuge des Ausbaues des Sandweges. Herr Henke und anschließend Herr Mundt erklären, dass im Zuge des Straßenneubaues der Graben im Ginsterweg verbessert und an das neue System angebunden werde. Dadurch werde sich die jetzige Situation künftig verbessern.
5. Zur entsprechenden Frage von Frau Jorzik erklärt Herr Mundt, dass beim Straßenneubau evtl. auftretende Schäden am vorhandenen Straßenkörper vom Verursacher und auf dessen Kosten zu beseitigen wären.
6. Herr Drüke und Herr Voß werfen die Frage auf, ob durch die Errichtung des Walls „Abstandsregelungen“ hinsichtlich des Düngens der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu beachten seien bzw. sich einschränkend für die Landwirte auswirken werden. Diese Frage kann von den anwesenden Sitzungsteilnehmern nicht beantwortet werden.
7. Zur Frage von Herrn Drüke nach den Grundstückspreisen äußert Herr Mundt, dass der Quadratmeterpreis wohl bei ca. 85 € (plus/minus 10 €) liegen werde.
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