Auszug - Erlass einer Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
BesV/0941/20 Erlass einer Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:22 20 21 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Kaufmann ist anwesend per Videokonferenztechnik ab 15:06 Uhr.

 

Stadtamtmann Bruns erläutert das Vorgehen zur Erstellung der nun vorgelegten Straßenreinigungsgebührensatzung. Man habe sich aufgrund eines sehr kurzfristigen Wechsels des zuständigen Sachbearbeiters in einen anderen Bereich dazu entschlossen die Gebührenkalkulation extern zu vergeben und durch die Firma Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, erstellen zu lassen. Kurzfristig sei noch eine Änderung an der Vorlage nötig gewesen, da in der vorgelegten Kalkulation eine Kostenunterdeckung zwischen den Reinigungsklassen II und III versehentlich falsch zugeordnet war. Als Ergebnis sei nun festzustellen, dass in zwei Reinigungsklassen die Gebühren ansteigen und das Gebührenaufkommen bei rd. 400.000 €ge.

 

Ratsherr Reichel erläutert noch einmal die Veränderungen anhand der genannten Beispiele, die im Zusammenhang mit dem nun aufgefallenen Fehler aufgetreten sind.

 

Ratsfrau Deutsch möchte wissen, warum die Kosten in der Reinigungsklasse III (wöchentlich viermalige Reinigung) gestiegen sind.

 

Stadtamtmann Bruns erklärt, dass durch Mehraufwendungen die Gesamtkosten für die Straßenreinigung im Allgemeinen gestiegen sind und sich dies auf die Preise der einzelnen Reinigungsklassen auswirke. Als Beispiel für die Preissteigerung in der Reinigungsklasse I (wöchentlich einmalige Reinigung) nennt er u.a. die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine, die insbesondere einenheren Abschreibungsaufwand mit sich bringe.

 

Ratsfrau Deutsch spricht im Anschluss von einer ungerechten Verteilung zwischen den Reinigungsklassen, woraufhin Stadtamtmann Bruns erwidert, dass dies jedoch an den unterschiedlichen Reinigungsarten (Häufigkeit und Ausführungsart) läge.

 

Ratsherr Wedekind möchte wissen, warum die Kosten für den Winterdienst so deutlich gestiegen sind, obwohl die vergangenen Winter doch eher milderes Wetter aufwiesen.

 

Stadtamtmann Bruns erklärt, dass in den Jahren 2017 und 2018 viel Auftausalz für den Winterdienst angeschafft worden sei und unter anderem dadurch die Sachkosten gestiegen sind. Die Kalkulation der zu zahlenden Beiträge richte sich jedoch immer nach den tatsächlich angefallenen Kosten, sodass detaillierte Aussagen oder Nachfragen vermutlich eher durch den betreffenden Bereich 4 beantwortet werden können.

 

Städtische Rätin Wilhelm ergänzt, dass trotz der Tatsache, dass kein oder nur kaum Schnee llt, trotzdem das Ausbringen von Streumittel, z.B. wegen Eisglättetig sei, obwohl man dies nicht immer wahrnehme.

 

Ratsfrau Deutsch hrt daraufhin aus, dass die CDU-Fraktion sich bei der Beschlussfassung enthalten werde, da sie die Beratungszeit dieser Vorlage als zu kurz ansehe.

 

Ratsherr Bete stimmt den Ausführungen von Ratsherr Wedekind zu und meint, es sei nicht vermittelbar warum in milden Wintermonaten die Kosten für den Winterdienst so stark ansteigen würden. Zudem sei es für ihn nicht nachvollziehbar, warum dann die Bestände an Auftausalz so stark aufgestockt worden sind. Des Weiteren fordert er die Standorte von Papierkörben zu überdenken und damit die Kosten für deren Reinigung zu senken. Nach seiner Meinung stehen zu viele Papierkörbe an Stellen, die nicht stark frequentiert werden. Auch für die SPD-Fraktion teilt er mit, dass die Beratungszeit zu kurz war.

 

Stadtamtmann Bruns weist darauf hin, dass eine nicht beschlossene Straßenreinigungssatzung dazu führen wird, dass ab dem 01.01.2021 keinerlei Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst erhoben werden können.

 

Ausschussvorsitzender Reichel teilt mit, dass man sich dieser Verantwortung zwar bewusst sei, jedoch auch er die Beratungszeit für viel zu kurz halte.

 

Städtische Rätin Wilhelm bietet daraufhin an, die zuständige Mitarbeiterin der Firma Heyder + Partner per Videokonferenztechnik zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am Mittwoch, 09.12.2020, zuzuschalten um eventuelle Rückfragen dort direkt zu klären, was auf Zustimmung unter den Mitgliedern des Finanzausschusses stößt.

 

rgermeister Wegener spricht in Bezug auf die Aussagen von Ratsherr Bete zu den Standorten der Papierkörbe und führt aus, dass man deren Standorte bewusst aufgrund der Frequentierung gewählt habe, sicherlich aber ein Überdenken hierbei möglich sei. Dies könne man mit dem zuständigen Bereich klären.

 

Ratsfrau Deutsch merkt an, dass Hektik fehl am Platz sei und man sich nicht zu einer Entscheidung drängen lassen werde. Die Umstände bzw. die Notwendigkeit einer neu zu erstellenden Kalkulation waren nach ihrer Meinung der Verwaltung bereits länger bekannt und hätten frühzeitiger erledigt werden können.

 

Ratsherr Dr. Kraft stimmt den Ausführungen von Ratsfrau Deutsch zu.

 

rgermeister Wegener erklärt noch einmal die Gründe für die späte Erstellung der Kalkulation.

 

Ratsherr Reichel fragt, ob diese Gebührenkalkulation auch im Betriebsausschuss vorbehandelt hätte werden müssen, woraufhin Ratsherr Bete antwortet, dass dies nicht nötig sei, jedoch auch bereits moniert worden war.

 

Städtische Rätin Wilhelm erläutert daraufhin, dass nach ihrer Meinung die Friedhofsgebührensatzung im Umweltausschuss behandelt hätte werden sollen, da diese dem Bereich 4 zuzuordnen sei. Hier habe es jedoch eine andere Vorgehensweise gegeben.

 

Im Anschluss fasst der Finanzausschuss einen Beschluss anhand des nachstehenden Beschlussvorschlages, aus dem eine Empfehlung an den Verwaltungsausschuss hervorgeht. 

 

 

 

Hinweis: Ratsherr Kaufmann ist zum Zeitpunkt der Abstimmung (ab ca. 15:26 Uhr) nicht der Videokonferenzsitzung zugeschaltet.

 

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat zu beschließen, den Kalkulationszeitraum für die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren einschließlich Winterdienst gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) auf 3 Jahre, beginnend ab 01.01.2021, festzulegen.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat die als Anlagen 1-4 beigefügte Vorauskalkulation 2021 - 2023 sowie die Nachkalkulationen 2017 - 2019 der Firma Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, zu beschließen.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat zu beschließen, die Satzung über die Straßenreinigung, die Übertragung der Reinigungspflicht und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Hann. Münden (Straßenreinigungsgebührensatzung StrRGS) in der als Anlage 5 beigefügten Fassung zu erlassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja

0

Nein

4

Enthaltungen