Auszug - Neufassung der "Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann.Münden"  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
BesV/0918/20 Neufassung der "Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann.Münden"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Kommunale Dienste Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Liebrecht, Jürgen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Bete schlägt vor, bei zukünftigen Kalkulationen die verschiedenen Einrichtungen der Friedhöfe getrennt zu betrachten. Es sei nach seiner Meinung problematisch, wenn die Leichenhallen (z.B.) auf allen Friedhöfen kostentechnisch als Einheit betrachtet werden, obwohl eine kleinere Halle in Ortsteilen sicher andere Kosten verursacht als eine größere Halle im Stadtgebiet.

 

Ratsherr Neander chte wissen, woraus sich die Veränderung bei den Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten (Seite 28 der Gebührenkalkulation, Konto 3321) ergebe. Hierbei sind ihm Veränderungen von rd. 115.000 € im Vergleich zwischen den Jahren 2018 und 2019 aufgefallen.

 

Städtische Rätin Wilhelm ruft hierzu den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Heirich, an und bittet ihn zur Sitzung zu erscheinen und Auskunft zur Frage zu geben.

 

Stadtangestellter Heirich erklärt anschließend, dass diese Veränderung auf die Rückführung der ehemaligen KDM in den städtischen Haushalt zurückzuführen sei. Bis zum Jahr 2018 habe man Pauschalen für die Grünpflege an die KDM gezahlt, die jedoch ab dem Jahr 2019 entfallen sind. Ab dann habe man nur noch die tatsächlich angefallenen Erträge und Aufwendungen im eigenen Produkt der Stadt betrachtet.

 

Ratsherr Neander möchte ergänzend wissen, woraus die Veränderung bei den Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Seite 29 der Gebührenkalkulation, Konto 4241) entstanden sei. Der Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2019 lag hier bei rd. 28.500 €, der Ansatz für die Jahre 2021 2023 jedoch nun bei 78.500 €.

 

Stadtangestellter Heirich erläutert, dass laut Mitteilung des Fachdienstes Friedhofs- und Bestattungswesen im Ansatz eine mögliche Beauftragung einer externen Firma für Arbeiten auf dem Friedhof enthalten sei. Städtische Rätin Wilhelm ergänzt, dass im Stellenplan des Bereich 4 insgesamt 10 Stellen vakant gewesen waren. Ein Teil der Stellen konnte nachbesetzt werden, drei Stellen sollten durch Vergabe an private Unternehmen ersetzt werden. Durch den Bereich 4 wurden die hierzu nötigen Aufwendungen berechnet und der Anteil, der das Produkt Friedhofs- und Bestattungswesen betrifft, entsprechend bei der Mittelanmeldung berücksichtigt.

 

Ratsherr Wedekind fragt, warum eine Fremdvergabe angestrebt wird, wenn die notwendigen Arbeiten auch mit dem reduzierten Personal erledigt worden sind.

 

Städtischetin Wilhelm verweist hierzu auf den zuständigen Bereich 4.

 

Im Anschluss an die Diskussion wird ein einstimmiger Beschluss durch den Finanzausschuss anhand des nachstehenden Beschlussvorschlages gefasst.

 

Hinweis: Ratsherr Kaufmann ist der Videokonferenz wieder zugeschaltet ab ca. 15:38 Uhr und während der Abstimmung anwesend.  

 

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat,

 

die Gebührenkalkulation Bestattungswesen für den Kalkulationszeitraum 2021 2023,

 

die Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden

 

wie sie dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind, zu beschließen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen