Unter Verweis auf die vorliegende Verwaltungsvorlage berichtet Herr Urhahn detailliert über seine Teilnahme an den 3 stattgefundenen Online-Informationsveranstaltungen des Landkreises Göttingen. Wichtigster Themenschwerpunkt sei für ihn die Festlegung der Standorte mit der Funktion „Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ gewesen. Lediglich ca. 20 % der genannten 170 Ortschaften dürften über die Eigenentwicklung hinaus Wohnflächen ausweisen, alle anderen lediglich max. 3 % über der Bruttobaulandfläche bis zum Jahr 2030. In Hemeln betrage allein die Fläche „Unter der Silberkuhle“ schon grob 5 % der Gesamtfläche. Damit könne man nicht zufrieden sein. Nähere Zahlenangaben sollen beim Landkreis über Herrn Pflum angefordert werden. Hinsichtlich der im RROP ausgewiesenen Flächen für Windenergie gehe man für Hemeln davon aus, dass es keine Windräder im Bramwald geben werde, diese Waldflächen sollten tabu bleiben.
Nach Hinweis von Herrn Grünewald auf die bestehenden Fristen zum weiteren Verfahrensverlauf äußern sich abschließend Herr Baake und Herr Rudolph bedenklich, dass künftig ausdrücklich keine Baulandausweisungen möglich sein sollen bzw. keine individuellen Festlegungen für Hemeln getroffen seien. Der Ortsrat nimmt damit die Grundlageninformationen zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Göttingen zur Kenntnis und beabsichtigt, nach Prüfung der Entwurfsunterlagen bis 07.05.2021 dazu Stellung zu nehmen.
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