Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter
Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Die Einwohnerfragestunde erfolgte nach § 17 der Geschäftsordnung nach dem TOP 23. Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Fragen angezeigt werden, schließt dieser sodann die Einwohnerfragestunde.