Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den 1. Nachtrag zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden in der mit der Beschlussvorlage vorgelegten Fassung. Die zum Haushalt 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden beschlossenen Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre (§ 119 NKomVG), die festgelegte Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionsvorhaben (§ 120 NKomVG) und die Höhe der Liquiditätskredite (§ 122 NKomVG) bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||