Auszug - Antrag der BFMÜ-Fraktion vom 23.03.2021 Betr.: Kommunalwahlberechtigte*r Schüler*innen als ständiges Mitglied im Gesellschaftsausschuss  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 26
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:04 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Antr/1041/21 Antrag der BFMÜ-Fraktion vom 23.03.2021
Betr.: Kommunalwahlberechtigte*r Schüler*innen als ständiges Mitglied im Gesellschaftsausschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:BFMÜ-Fraktion
Federführend:FD Zentrale Dienste Beteiligt:FD Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Graef, Marco   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Dr. Gantzer erklärt, dass die Kommunalverfassung die Möglichkeit eröffne, Schülerinnen und Schüler aktiv an der politischen Gestaltung teilzuhaben. Gerade in den Gremien einer Stadt habe man den entsprechenden Bezug und die Nähe.

 

Auch die Corona-Krise sei ein trauriges Beispiel, wie unsensibel mit den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler umgegangen werde. Natürlich habe man als Rat der Stadt Hann. Münden keinen Einfluss darauf gehabt, aber man möchte dafür sorgen, dass sich die Jugend in Hann. nden nicht übergangen, sondern angenommen und gehört fühle. Neben anderen Experten im Gesellschaftsausschuss sei es darum wichtig, auch der Jugend die glichkeit zu geben, gehört zu werden.

 

Man schlage daher vor, einen gewählten Vertreter bzw. eine Vertreterin der Schulen im Gesellschaftsausschuss zur nächsten Wahlperiode als ständiges Mitglied zu etablieren.

 

Ratsfrau Surup befürwortet den Antrag und betont, dass es gerade im Moment viele Jugendliche gebe, die politisches Interesse zeigen. Man würde sich daher freuen, über dieses Thema im Gesellschaftsausschuss für die weitere Ausgestaltung, zu diskutieren.

 

Ratsherr Teichmann ergänzt, dass man den Antrag ausgezeichnet finde. Es sei ein niederschwelliges Angebot. Man solle doch überlegen, dies nicht nur auf den Gesellschaftsausschuss zu beschränken.

 

Ratsherr Jerrentrup bedankt sich für diesen interessanten Antrag. Die Einbindung der Jugendlichen sei sehr gut. Man schließe sich dem Vorschlag an, die weitere Ausgestaltung im Gesellschaftsausschuss zu diskutieren.

 

Ratsvorsitzender Dr. Kraft merkt an, dass im Gesetzeswortlaut von § 36 NKomVG stehe, dass dort lediglich die Einschränkung von Kindern und Jugendlichen vorhanden sei. Man stelle daher die Frage, ob man die Beschränkung im Antrag „16-Jährige“ zwingend brauche.

 

Ratsfrau Kürschner begrüßt den Antrag ebenfalls und schlägt vor, dass man mit dem Gesellschaftsausschuss beginnen könne und bei positiver Entwicklung in Betracht ziehen solle, die Teilnahme von Jugendlichen auch auf andere Ausschüsse zu erweitern.

 

Ratsherr Dr. Atzert merkt zu dem Gesagten an, dass man genau prüfen müsse, was das Gesetz zu dieser Thematik für Vorgaben mache. Dies sse in der Diskussion im Gesellschaftsausschuss Berücksichtigung finden.

Der Rat beschließt, da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, den vorliegenden Antrag zur Beratung in den Gesellschaftsausschuss zu verweisen mit der Änderung, dass das Wort „kommunalwahlberechtigten gestrichen wird und das der „in den Gesellschaftsausschuss“ durch „in Ausschüsse“ geändert wird.

Abstimmungsergebnis:

30

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen