Ratsvorsitzender Dr. Kraft gibt zu Beginn des Tagesordnungspunktes den Vorsitz an den stv. Ratsvorsitzenden Dr. Bitz für einen eigenen Wortbeitrag ab. Ratsherr Dr. Kraft zitiert zu Beginn seines Wortbeitrages den § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG. Er betont, dass dies bzgl. der Jahresabschlüssse eine „Ist- und keine Soll-Vorschrift“ sei und daher eigentlich keinerlei Spielraum offen lasse. Seit 2008 habe man daher gegen das Gesetz verstoßen. Anfangs habe man noch wegen der Umstellung von der „Doppik“ Verständnis dafür gezeigt. Man habe den Plan gehabt, jedes Jahr zwei Abschlüsse aufzustellen; dies habe einigermaßen funktioniert. Im Verlauf sei dann vom Bereich Finanzen versprochen worden, bis Ende 2018 alle Abschlüsse einschließlich 2017 vorgelegt zu haben. Dies habe bekanntlich nicht geklappt.
Bei allem Verständnis könne so ein rechtswidriger Zustand jedoch nicht toleriert werden. Man könne seitens der Stadt nicht die Einhaltung von Recht und Gesetz von den Bürgerinnen und Bürgern fordern, es aber selbst nicht einhalten; zumal keine Ausnahme im Gesetzestext ersichtlich sei. Seit 2019 fordere die Kommunalaufsicht die Vorlage eines Planes zur Abarbeitung der Jahresabschlüsse. Auch dieser sei bisher nicht bekannt.
Ratsherr Reichel führt aus, dass das Ziel des Antrages, die Jahresabschlüsse so schnell wie möglich dem Rat vorzulegen selbstverständlich nicht falsch sei. Man müsse jedoch die zwischenzeitliche Entwicklung des Bereiches Finanzen berücksichtigen. Durch Personalfluktuation und Personalausfälle habe sich eine für die Jahresabschlüsse sehr kritische Situation ergeben. Über diese und andere schwierige Situationen sei mehrfach berichtet worden. Insgesamt sehe man eine unrealistische Zeitvorgabe aber als kritisch und nicht zielführend an.
Bürgermeister Wegener gibt einen umfassenden Überblick über die bisher aufgestellten Jahresabschlüsse. Trotz dem Rückstand müsse man aber festhalten, dass man aufhole. Der Grund für die Verzögerungen sei vor allem die neue Finanzsoftware gewesen, die auch andere Kommunen zurückgeworfen habe. Außerdem habe man riesige Personalprobleme im Bereich Finanzen. Dies dürfe man nicht als Entschuldigung verstehen, sondern als Information zu den vielerorts bestehenden Problemen. Man habe natürlich das Bestreben, so schnell wie möglich die fehlenden Abschlüsse vorzulegen. In diesem Zuge müsse auch ein großes Lob an Frau Wilhelm für ihren Einsatz gehen.
Abschließend führt Bürgermeister Wegener aus, dass die Stadt Hann. Münden der bis dato bestehenden rechtlichen Verpflichtung zur Aufstellung konsolidierter Gesamtabschlüsse ab dem Jahr 2012 bis einschließlich 2016 nachgekommen sei; auch wenn mit zeitlichem Verzug. Ein Gesetzesentwurf sehe aufgrund der landesweiten Probleme nun zusätzlich vor, dass Kommunen erst zu konsolidierten Gesamtabschlüssen ab dem Jahr 2021 verpflichtet werden. Ratsvorsitzender Dr. Kraft ruft, nachdem auf Nachfrage keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, zur Beschlussfassung auf. Der vorliegende Antrag wird sodann mehrheitlich beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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