Ortsbürgermeister Bethke übergibt die Sitzungsleitung an Frau Hannemann, als ältestes hierzu bereites Ortsratsmitglied. Sie fordert sodann zur Abgabe von Vorschlägen für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister auf. Herr Umbach schlägt für die SPD-Fraktion Herrn Koppetsch vor. Für die CDU-Fraktion wird Ortsratsmitglied Selmigkeit vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Nachdem beide Kandidaten ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes im Falle ihrer Wahl erklärt haben, stellt Frau Hannemann fest, dass die Wahl schriftlich erfolgen muss. Auf Verlangen der CDU-Fraktion wird die Wahl gemäß § 67 Satz 2 NKomVG als geheime Wahl durchgeführt. Nach anschließender Auszählung der Stimmen wird folgendes Ergebnis festgestellt: Herr Koppetsch 6 Stimmen Herr Selmigkeit 4 Stimmen Enthaltungen 1 Stimme Gemäß des vorliegenden Wahlergebnisses ist Ortsratsmitglied Koppetsch gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG zum neuen Ortsbürgermeister für die Ortschaft Hedemünden gewählt. Nachdem er die Annahme der Wahl erklärt hat, wird er von Bürgermeister Dannenberg unter Erheben der Hand und durch Nachsprechen der Eidesformel zum Ortsbürgermeister vereidigt. Herr Koppetsch übernimmt sodann die Leitung der Sitzung. Er bedankt sich und hofft, im Laufe der Zeit das Vertrauen des gesamten Ortsrates erwerben zu können. Es sei legitim, sich über Themen zu streiten solange man sich hinterher die Hand reiche und gemeinsam für den Ort arbeite. Im Weiteren schlägt er vor, wie in den vorangegangenen Wahlperioden auch, zwei gleichberechtigte Vertreter zu wählen. Dem stimmt der Ortsrat zu. Sodann werden Herr Selmigkeit und Frau Bethke vorgeschlagen. Da für den jeweiligen Wahlgang niemand widerspricht, wird offen durch Handzeichen gewählt. Daraufhin wird zunächst Herr Selmigkeit und anschließend Frau Bethke einstimmig zu Vertretern des Ortsbürgermeisters gewählt. Beide erklären die Wahl anzunehmen.
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