Ortsbürgermeister Urhahn verweist auf die Verwaltungsvorlage und nennt die maßgeblichen Pflichten im Einzelnen. Im Weiteren stellt er fest, dass alle Ortsratsmitglieder vorab die §§ 40-43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erhalten hätten und somit über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot belehrt worden seien.
Darüber hinaus verpflichtet Ortsbürgermeister Urhahn jedes Ortsratsmitglied durch Faustschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Im gleichen Vorgang verpflichtet stellvertretender Ortsbürgermeister Baake Ortsbürgermeister Urhahn.
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