Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hemeln für die Wahlperiode 2021-2026
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:53 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Hemeln
Ort: Sandweg 12, 34346 Hann. Münden
MitV/0032/21 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Paul, Miriam
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ortsbürgermeister Urhahn verweist auf die Verwaltungsvorlage und nennt die maßgeblichen Pflichten im Einzelnen. Im Weiteren stellt er fest, dass alle Ortsratsmitglieder vorab die §§ 40-43 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erhalten hätten und somit über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot belehrt worden seien.

 

Darüber hinaus verpflichtet Ortsbürgermeister Urhahn jedes Ortsratsmitglied durch Faustschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Im gleichen Vorgang verpflichtet stellvertretender Ortsbürgermeister Baake Ortsbürgermeister Urhahn.