Ortsbürgermeister Dr. Ziegeler eröffnet die Sitzung um 19:04 Uhr. Er begrüßt alle Anwesenden und stellt sodann die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Anschließend beschließt der Ortsrat einstimmig, dass die Öffentlichkeit gem. § 182 Abs. 2 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz an der Videokonferenzsitzung des Ortsrates teilnehmen dürfe.
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