Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 15 Uhr. Sodann stellt sie die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Ausschussmitglieder gemäß der voranstehenden Aufstellung und damit die Beschlussfähigkeit des Gesellschaftsausschusses fest.
Anschließend verweist sie darauf, dass die Sitzung im Videokonferenzformat durchgeführt wird und führt gemäß § 182 Abs. 2, Nr. 3 NKomVG einen Beschluss herbei, dass die Öffentlichkeit per Videokonferenztechnik als ZuhörerInnen teilnehmen können. Der Gesellschaftsausschuss beschließt dies einstimmig. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||