Ausschussvorsitzender Barth begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 15:03 Uhr. Sodann stellt er die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Ausschussmitglieder gemäß der voranstehenden Aufstellung und damit die Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses fest. Anschließend beschließt der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig, dass die Öffentlichkeit gem. § 182 Abs. 2 Satz 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz an der Videokonferenzsitzung des Stadtentwicklungsausschusses teilnehmen darf. |
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