Auszug - Leitlinien zur Wohnbauentwicklung - Sachstandsbericht - Eckpunkte  

 
 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 21:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dem Ausschuss liegen zwei schriftliche Diskussionsgrundlagen mit den Leitlinien zur Wohnbauentwicklung vor. Herr Pflum erläutert, in Abstimmung mit der Politik wolle man hier den Rahmen für die Wohnbauentwicklung in Hann. Münden abstecken. Es entwickelt sich eine kontroverse Diskussion zur Zulässigkeit von Schottergärten, die nach NBauO grundsätzlich verboten seien, so Ratsherr Dr. Kraft. Herr Pflum erläutert, es gebe auch ökologische Schottergärten, die unter Anrechnung auf die GRZ in begrenztem Umfang möglich seien. Lt. NBauO sei eine 60-%ige Versiegelung der Grundstücksfläche möglich. Da Grundstückseigentümer meist den zulässigen Versiegelungsgrad nicht ausnutzten, sei hier eine Anrechnung durch Schottergärten durchaus möglich, so Frau Weinert. Nach intensiver Diskussion spricht sich der Stadtentwicklungsausschuss mit 7-Ja Stimmen einstimmig dafür aus, Schottergärten nicht zuzulassen und die Leitlinien dementsprechend zu ändern.

Frau Weinert erläutert weiter, die Anforderung von mindestens 30% Photovoltaik sei eine Kompromisslösung, da 50% nicht umsetzbar seien. Ausschussmitglied Meng regt weiterhin an, man solle bei Photovoltaik und Gründächern nicht eine „oder“, sondern eine „und“ Regelung treffen.

Ausschussvorsitzender Barth fasst zusammen, die Leitlinien würden in den Fraktionen und Gruppen diskutiert und die Verwaltung erhalte bis Ende April eine Rückmeldung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leitlinien Wohngebiete TOP 4 (15 KB) PDF-Dokument (44 KB)