Auszug - Neubau Weserbrücke - Sachstandsbericht durch Vertreter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr-Bad Gandersheim  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsausschuss
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Umwelt und Klima, Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 16.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:07 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Sump von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erklärt, dass es zu diesem Thema interne Besprechungen gegeben habe. Die wichtigsten Punkte seien flüssiger Verkehr, Lärmschutz und Sicherheit. Der Neubau der Weserbrücke hätte eigentlich in diesem Jahr beginnen sollen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt, so dass sich der Bau verzögert. Die Weserbrücke wäre in den 50er/60er Jahre gebaut worden und sei nicht für die Lasten der heutigen Zeit ausgelegt. Die verkehrlichen Belange müssten funktionieren. Die Strecke sei ein Knotenpunkt der B3 und B80 und würde der Umleitung für die Autobahn dienen.

 

Sollte die Brücke nicht mehr befahrbar sein, müssten die Verkehre auf Ausweichstrecken durch das Stadtgebiet geführt werden. Dies würde in den Hauptverkehrszeiten und bei einer Autobahnsperrung zur erheblichen Mehrbelastung bzw. einem Verkehrschaos führen. Das Planfeststellungsverfahren müsse daher so schnell wie möglich aufgearbeitet und geheilt werden. 2022/2023 soll das Baufeld vorbereitet und die Ausschreibung durchgeführt werden. Baubeginn könnte Ende 2023 sein. Die neue Brücke wird zweispurig mit beidseitigem Radweg, die Ampelkreuzungen werden durch einen Kreisverkehr ersetzt. Erst wenn das neue Bauwerk fertig gestellt sei, solle das alte abgerissen werden um den Verkehr am Laufen zu halten. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Brücke einer ständigen Überwachung unterliege. Je nach Zustand der Brücke sei es denkbar, dass diese bereits in diesem Jahr nur noch einspurig befahren werden nne oder ganz für den LKW-Verkehr gesperrtrde. Brückenbauwerke haben eine festgesetzte Haltbarkeit, die der Weserbrücke würde in diesem Jahr ablaufen.

 

Auf Nachfrage erklärt er, dass die Abwägungen im Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend gewesen seien, dies würde man nachholen. Der Abstand zum Wohnhochhaus sei bei der jetzigen Brücke doppelt so hoch und würde beim Neubau noch 20 m betragen. Dies wären normale Verhältnisse für eine Ortsdurchfahrt. Es soll weitere Gespräche mit dem Kläger geben, um für alle eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 05 D_Lageplan_1 (1782 KB)      
Anlage 2 2 7104_Bauwerksplan_Draufsicht_Längsschnitt_Ansicht (8666 KB)      
Anlage 3 3 7110_Stützwand_West_Achse_10 (1202 KB)