Frau Weinert erklärt, dass es eine Verkehrszählung an der Fuldabrückenstraße gegeben hätte, um zu überprüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Sinn machen würde.
Herr Hausmann von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr stellt die Präsentation vor (s. Anlage). Hiernach sei die durchschnittliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge bei 33 km/h gewesen. Zulässig wären in diesem Bereich 50 km/h. Es habe nur wenige Fahrzeuge gegeben, die die zulässige Geschwindigkeit überschritten hätten. Eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h wäre nachts sicher wahrnehmbar, macht seiner Auffassung nach allerdings wenig Sinn, da die meisten Fahrzeuge deutlich langsamer fahren.
Da es sich hier um eine übergeordnete Bundesstraße handele, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine abschnittsweise Reduzierung auf 30 km/h zu erwirken. Dies könnte eine Schule oder ein Kindergarten in diesem Bereich sein, auch der Schutz von Fußgängern und Radfahrern käme in Betracht. Der Einbau eines sogenannten Flüsterasphalts käme nicht in Betracht. Die Auswirkungen würden erst ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h mit 5 Dezibel messbar. Lärmschutzwände in diesem Bereich seien ebenfalls nicht möglich. Eine konkrete Lösung seien z.B. Lärmschutzfenster und spezielle Lüftungssysteme, die auf der Grundlage von Lärmschutzberechnungen durch die Landesverkehrsbehörde in begründeten Einzelfällen beantragt werden können.
Das weitere Vorgehen soll in einen gemeinsamen Termin mit der Landesbehörde für Verkehr, der Polizei und der Stadt Hann. Münden abgestimmt werden. Das Ergebnis soll den Ausschüssen präsentiert werden. Hierbei solle ein eventuelles Problem durch aufheulende Motoren durch wartende Fahrzeuge an der Ampel berücksichtigt werden. Auch ist eine evtl. Umverteilung des Lärms an nachfolgenden Straßen zu berücksichtigen.
Herr Dr. Kraft gibt zu bedenken, dass es sich um eine Umleitungsstrecke der Bundesautobahn handele und hier weder Kindergarten noch Schule in der Nähe seine. Sollte es dennoch zu einer Geschwindigkeitsreduzierung kommen, müsste dies auch kontrolliert werden. Das Aufstellen eines Schildes alleine würde nicht ausreichend sein.
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