Die Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 15 Uhr. Sodann stellt sie die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Ausschussmitglieder gemäß der voranstehenden Aufstellung fest und damit die Beschlussfähigkeit des Gesellschaftsausschusses. |
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