Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder  

 
 
Sitzung des Ortsrates Oberode
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Oberode Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Oberode, Hann. Münden
Ort:
MitV/0032/21 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Paul, Miriam
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ortsbürgermeister Henkel holt die Belehrung und Verpflichtung von Ortsratsmitglied Andreas Biemelt nach. Hierzu verweist er auf die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Pflichtenbelehrung, insbesondere auf den übersandten Textauszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit maßgeblichen Paragraphen. Sodann stellt er fest, dass Ortsratsmitglied Biemelt somit über seine Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot (§§ 40 bis 42 NKomVG) belehrt worden sei.

 

Darüber hinaus verpflichtet Ortsbürgermeister Henkel ihn durch persönlichen Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.