Ortsbürgermeister Henkel holt die Belehrung und Verpflichtung von Ortsratsmitglied Andreas Biemelt nach. Hierzu verweist er auf die entsprechende Verwaltungsvorlage zur Pflichtenbelehrung, insbesondere auf den übersandten Textauszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit maßgeblichen Paragraphen. Sodann stellt er fest, dass Ortsratsmitglied Biemelt somit über seine Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot (§§ 40 bis 42 NKomVG) belehrt worden sei.
Darüber hinaus verpflichtet Ortsbürgermeister Henkel ihn durch persönlichen Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
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