Ortsbürgermeister Katzwinkel erläutert, dass in der konstituierenden Sitzung die Verpflichtung von Herrn Böttcher aufgrund einer damaligen Erkrankung nicht vorgenommen werden konnte. Dies werde nun nachgeholt. Im Folgenden weist er nochmals auf die in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Paragraphen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes hin und hebt einige Besonderheiten hervor.
Sodann wird die Verpflichtung per Handschlag vorgenommen und Herr Böttcher nun offiziell im Ortsrat begrüßt.
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