Auszug - Beabsichtigter Verkauf städtischer forstwirtschaftlicher Flächen mittels eines Bieterverfahrens  

 
 
Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:21 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Hemeln
Ort: Sandweg 12, 34346 Hann. Münden
MitV/0333/23 Beabsichtigter Verkauf städtischer forstwirtschaftlicher Flächen mittels eines Bieterverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:Bereich Stadtentwicklung Beteiligt:Betrieb Stadtwald
Bearbeiter/-in: Golde, Leonhard   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ortsbürgermeister Baake erklärt einleitend, dass die Stadtverwaltung beabsichtige, die in der Vorlage genannten Flächen zu verkaufen. Insbesondere aufgrund den in den Ortsräten vorhandenen Orts­kenntnissen, die auch über das durch die Aktenlage Ersichtliche hinausgehen, sei der Ortsrat nun vor Verkauf mit eingebunden.

 

Zu den fraglichen Teilflächen habe der Ortsrat folgende Hinweise:

 

  1. Dem Verkauf steht grundsätzlich nichts entgegen, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche nur über ein anliegendes Grundstück erreichbar sind.

 

  1. Auch diese Fläche ist nur schlecht erreichbar, eventuelle Käufer sollten sich aber hinsichtlich der angrenzenden Straße (L561) wegen des Baumbestandes der bestehenden Verkehrssicherheits­pflicht bewusst sein. 
     
  2. Der Ortsrat weist darauf hin, dass auf dieser Fläche die Gedenkstätte Heldenhain liegt und daher ein Verkauf nicht erfolgen soll. Im Weiteren wird angeregt, da diese Fläche als Natur- und Kulturdenkmal ausgewiesen sei, sie in den Plänen als solches auch zu dokumentieren, damit zukünftig schon nach Aktenlage ersichtlich sei, dass sie für einen Verkauf nicht in Betracht komme.

 

  1. r dieses Grundstücke sieht der Ortsrat noch Klärungsbedarf aufgrund der Wasserleitungen, die dort lang verliefen. r den Verkauf solle im Gegenzug mit den evtl. Käufern vertraglich die Nutzung des Privatweges der Familie an der Röhrmühle durch die Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortes geregelt werden.

 

  1. Hier hat der Ortsrat keine Bedenken.

 

  1. Auch hier gibt es keine Einwände.