|
Ortsbürgermeister Baake erklärt einleitend, dass die Stadtverwaltung beabsichtige, die in der Vorlage genannten Flächen zu verkaufen. Insbesondere aufgrund den in den Ortsräten vorhandenen Ortskenntnissen, die auch über das durch die Aktenlage Ersichtliche hinausgehen, sei der Ortsrat nun vor Verkauf mit eingebunden. Zu den fraglichen Teilflächen habe der Ortsrat folgende Hinweise: - Dem Verkauf steht grundsätzlich nichts entgegen, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche nur über ein anliegendes Grundstück erreichbar sind.
- Auch diese Fläche ist nur schlecht erreichbar, eventuelle Käufer sollten sich aber hinsichtlich der angrenzenden Straße (L561) wegen des Baumbestandes der bestehenden Verkehrssicherheitspflicht bewusst sein.
- Der Ortsrat weist darauf hin, dass auf dieser Fläche die Gedenkstätte Heldenhain liegt und daher ein Verkauf nicht erfolgen soll. Im Weiteren wird angeregt, da diese Fläche als Natur- und Kulturdenkmal ausgewiesen sei, sie in den Plänen als solches auch zu dokumentieren, damit zukünftig schon nach Aktenlage ersichtlich sei, dass sie für einen Verkauf nicht in Betracht komme.
- Für dieses Grundstücke sieht der Ortsrat noch Klärungsbedarf aufgrund der Wasserleitungen, die dort lang verliefen. Für den Verkauf solle im Gegenzug mit den evtl. Käufern vertraglich die Nutzung des Privatweges der Familie an der Röhrmühle durch die Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortes geregelt werden.
- Hier hat der Ortsrat keine Bedenken.
- Auch hier gibt es keine Einwände.
|
|