Auszug - Bebauungsplan Nr. 075 „Wohnpark Gimte II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften im OT. Gimte - Entwurfsbeschluss   

 
 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:02 - 19:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0346/23 Bebauungsplan Nr. 075 „Wohnpark Gimte II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften im OT. Gimte
- Entwurfsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Henke vom Ingenieurbüro Christoph Henke stellt mittels einer PowerPoint-Präsentation den Bebauungsplan Nr. 075 „Wohnpark Gimte II“ vor, die diesem Protokoll beigefügt ist. Herr Pflum berichtet zudem von der bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Meinungsbild des Ortsrates Gimtes. Der Ortsrat sprach sich einstimmig für die Umsetzung des B-Plans aus, einziger Kritikpunkt sei die Anbindung zur Eichenstraße gewesen. Die Träger öffentlicher Belangetten vielfältige Rückmeldungen gegeben. Das Gesundheitsamt habe beispielsweise Vorgaben zu der Nutzung des Regenwassers aus dem Regenrückhaltebecken gemacht, die Landwirtschaftskammer habe den Hinweis gegeben, dass es durch die in der Nähe erfolgende landwirtschaftliche Nutzung zu Emissionen wie Geruch oder Lärm komme. Der Landkreis Göttingen habe auf sein in Planung befindliches Raumordnungsprogramm hingewiesen. Mit den regionalen Zielen sei man laut Herrn Pflum konform. Ebenfalls die gewünschte Fahrbahnbreite der Straße von 5,5 Metern werde mit der neuesten Planung eingehalten. Auf die Vorgabe einer Bepflanzung wurde ursprünglich abgesehen, die Vorgabe des Landkreises ergebe eine Mindestbepflanzung von circa einem Baum pro Baugrundstück. Man gehe aber davon aus, dass diese Vorgabe höchstwahrscheinlich ohnehin freiwillig durch die Bauherren überschritten werde. Der  Landkreis Göttingen fordert des Weiteren für die Müllentsorgung am Ende von Stichstraßen eine Wendeanlage für 3-4 achsige Müllfahrzeuge. Wo dies nicht möglich sein sollte, sollen im Mündungsbereich der Stichstraße bereits in den Bebauungsplänen Sammelaufstellflächen für Müllbehälter eingeplant werden. Um das Regenrückhaltebecken zu entlasten, sollen mindestens 20 % des Niederschlagwassers auf den Grundstücken zurückgehalten und als Brauchwasser genutzt oder versickert werden, das restliche Regenwasser nne dem Regenrückhaltebecken zugeführt werden.

 

Ratsherr Dr. Kraft hält ein Versickerungsgrad von 20 % je Grundstück für ungenügend und hinterfragt, ob diese Vorgabe nicht verschärft werden müsse. Herr Pflum gibt zu bedenken, dass es bereits ein fertiges Regenrückhaltebecken gebe und es sich empfehle dies bei der Planung des Baugebietes zu berücksichtigen und zu nutzen. Ohne Bodenproben könne nicht geklärt werden, ob die Beschaffenheit eine höhere Versickerung pro Grundstück hergebe. Des Weiteren handele es sich um ein Regenrückhaltebecken und nicht um ein Versickerungsbecken. Bei geringeren Niederschlägen würde sicherlich eine Versickerung stattfinden, bei Starkregenereignissen wiederum nicht. Zudem ist das Baugebiet zu klein, um das Konzept Schwammstadt umszusetzen. Herr Spiegler bekräftigt, dass eine Versickerung bei Regenrückhaltebecken nicht vorgesehen sei. Man könne seitens der Stadtentwässerung jedoch ein Experiment wagen, indem ein circa 30 cm hoher Damm in das Regenrückhaltbecken eingebaut werde, der Wasser zum Zwecke der Versickerung aufstaut.

 

Herr Pflum geht abschließend auf die für einen Kindergarten vorgesehene Fläche ein. Diese werde für 3 Jahre ab Rechtskraft des B-Plans vom Investor bereitgehalten. Danach gelten die gleichen Bestimmungen wie im Bereich WA 3 und das Grundstück rfe auch mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Ratsherr Dr. Kraft und Herr Golde hinterfragen, ob 3 Jahre ausreichen um die Planungen und Bau eines Kindergartens abzuschließen. Herr Pflum berichtet, dass der Investor ursprünglich diese Fläche nurr 1 Jahr bereithalten wollte, während die Stadtverwaltung 5 Jahre vorgeschlagen habe. Schlussendlich habe man sich auf 3 Jahre einigen können; der Verwaltungsausschuss habe dieser Frist bereits zugestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Abwägung der eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 075 „Wohnpark Gimte II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften auszuarbeiten und die Beteiligungen nach §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

7: Ja

 

0: Nein

 

0: Enthaltungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wohnpark Gimte II_StEA (2172 KB)