Ratsvorsitzender Dr. Kraft erklärt, dass dieser Beschluss lediglich ein „Vorratsbeschluss“ sei, der im Falle eines Falles die Möglichkeit eröffne, weiterhin Ratssitzungen per Videokonferenz abhalten zu können. Der Rat beschließt sodann gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Anwendbarkeit der Regelungen des § 182 Abs. 2 NKomVG bis zum 22.06.2023, indem er feststellt, dass ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen in der Stadt Hann. Münden besteht und das Zusammentreten der kommunalen Organe dadurch erheblich erschwert ist.
Abstimmungsergebnis:
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