Auszug - Beschluss zur Anwendung des § 182 NKomVG "Sonderregelung für epidemischen Lagen" für Sitzungen von Gremien der Stadt Hann. Münden  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0357/23 Beschluss zur Anwendung des § 182 NKomVG "Sonderregelung für epidemischen Lagen" für Sitzungen von Gremien der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Paul, Miriam
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Dr. Kraft erklärt, dass dieser Beschluss lediglich ein Vorratsbeschluss sei, der im Falle eines Falles die Möglichkeit eröffne, weiterhin Ratssitzungen per Videokonferenz abhalten zu können. Der Rat beschließt sodann gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Anwendbarkeit der Regelungen des § 182 Abs. 2 NKomVG bis zum 22.06.2023, indem er feststellt, dass ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen in der Stadt Hann. Münden besteht und das Zusammentreten der kommunalen Organe dadurch erheblich erschwert ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja

2

Nein

0

Enthaltungen