Auszug - Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden  

 
 
4. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
BesV/0284/02 Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Recht Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: von Einem, Sabine  Betrieb Stadtgrün
   FD Kosten- u. Leistungsrechnung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll:

 

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(Der gesamte Niederschriftstext ist unter dem Registerblatt "Beschluss" zu erfassen.)

 

MfG

FD Zentrale Dienste

Erster Stadtrat Meyer erläuterte, dass Grundlage für die Berechnungen und Bestimmungen der Gebührensatzung das Nieders. Kommunalabgabengesetz sei. Sodann erläuterte er die Grundsätze der vorzunehmenden Gebührenkalkulation und stellte fest, dass das Nieders. Kommunalabgabengesetz von dem Grundsatz einer vollständigen Kostendeckung ausgehe. Dem gegenüber habe die Nachkalkulation für das Jahr 2001 lediglich einen Kostendeckungsgrad von 72,13 % ergeben; ausgehend von einem zu Grunde gelegten Kostendeckungsgrad von 83 %. Die Differenz habe die Stadt aus den allgemeinen Mitteln abdecken müssen.

Ausgehend vom Kostendeckungsgrundsatz habe die Stadt hinsichtlich der Neuberechnung der Gebührensätze überhaupt nur zwei "Schaltstellen", um auf die einzelnen Sätze Einfluss zu nehmen. Eines sei die Bewertung der Funktion der Friedhöfe als "Öffentliches Grün", diesen Anteil habe man jetzt mit 24,5 % bewertet, nach dem das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen in seiner überörtlichen Prüfung einen Anteil von max. 25 - 30 % für gerechtfertigt gehalten habe. Dieser Anteil der Allgemeinheit werde auch bei der Benutzung der Kapellen und der Leichenhallen berücksichtigt. Der weitere Punkt sei das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an ordnungsgemäßen Bestattungen, das man nunmehr mit 10 % angesetzt habe. Erster Stadtrat Meyer wies aber deutlich darauf hin, dass die öffentliche Interessenquote von 10% und die damit verbundene Mehrbelastung für den allgemeinen Haushalt angesichts der desolaten Haushaltslage eigentlich nicht akzeptabel sei und der Rat daher über diesen Punkt nochmals sehr ernsthaft nachdenken müsse.

 

Unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors stellte er sodann für die Anwesenden beispielhaft alte und neue Gebührensätze sowie die tatsächlich kostendeckenden Beträge gegenüber. Als Gründe für die zumeist gestiegenen Gebührensätze nannte er neben den Ergebnissen der Neukalkulation beispielhaft gestiegene Energie- und Personalkosten sowie verschärfte Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften.

 

Ortsbürgermeister Hannemann brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass sich die Vorstellungen der Stadt angesichts der schwierigen Haushaltslage realisieren ließen.

 

Ortsratsmitglied Bethke stellte dar, dass vereinfacht gesprochen die Bestattungskosten in jedem Einzelfall günstiger seien, wenn die Gesamtzahl der Sterbefälle höher wäre. Er regte an, ggf. eine Trennung der Friedhofsgebühr in eine Friedhofsunterhaltungsgebühr und eine Bestattungsgebühr zu überdenken.

 

Ortsratsmitglied Ströver erkundigte sich, ob der Planungszeitraum bis zum Jahr 2005 vorgegeben und

unabdingbar sei, oder ob im kommenden Jahr anhand eines neuen Modells eine neue Berechnung vorgenommen werden könne.

Erster Stadtrat Meyer erläuterte, dass zum einen hinsichtlich des Rechenmodells eine Vorabstimmung in den Fraktionen erfolgt sei und zum anderen der Planungszeitraum von 3 Jahren aufgrund eines Ratsbeschlusses zu Grunde gelegt worden sei.

 

Ortsratsmitglied Beuermann fragte, ob es in Erwägung gezogen worden sei, das Ausschachten und ggf. auch andere manuelle Arbeiten auszuschreiben.

Erster Stadtrat Meyer verneint dies, da die Stundenverrechnungssätze der städtischen Mitarbeiter noch immer so gering seien, dass sich ein Anbieter zu diesen Preisen nicht finden lasse.

 

Ortsbürgermeister Hannemann brachte abschließend zum Ausdruck, dass das Interesse der Betroffenen im Vordergrund stehen solle und stellte fest, dass der Ortsrat die Neufassung der Gebührensatzung zur Kenntnis genommen habe.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

 

Hinweis:

An dieser Stelle kann das Abstimmungsergebnis gesondert dokumentiert werden.

Diese Eingabe erscheint aber nicht in der Niederschrift.

(Das Merkmal wurde nicht hinterlegt, da ansonsten zu jedem TOP - auch wenn keine Abstimmung stattfindet - der obige Text angefügt wird.)

Das Abstimmungsergebnis ist daher in jedem Fall mit unter dem vorstehenden Register "Beschluss" zu erfassen !

MfG

FD Zentrale Dienste