Wortprotokoll:
Hier bitte nichts eintragen ! (Der gesamte Niederschriftstext ist unter dem Registerblatt "Beschluss" zu erfassen.)
MfG FD Zentrale Dienste Erster Stadtrat Meyer verkündete als gute Nachricht für die Anlieger des neuen Kreisels, dass sich im Ergebnis für diese keine Beitragspflicht ergäbe. Bedauerlich sei lediglich, dass für diese einfache Feststellung derartig komplexe Sachverhaltsermittlungen und Rechtsprüfungen notwendig seien, wie sich diese aus der übersandten Vorlage ergäben. Im Kern sei daraus ersichtlich, dass zunächst festzustellen sei, dass der fertiggestellte Kreisel durchaus eine selbständige und damit grundsätzlich auch abrechnungsfähige Anlage bilde. Für das Entstehen einer Beitragspflicht der anliegenden Grundstücke müsse allerdings darüber hinaus die Inanspruchnahme dieses Kreisel gegenüber dem bisherigen Zustand besondere wirtschaftliche Vorteile für die Anlieger mit sich bringen. Hier habe man somit detailliert die früheren örtlichen Verhältnisse mit dem erst jetzt nach der Fertigstellung des Kreisels umfassend ersichtlichen neuen Zustand vergleichen müssen. Die Bewertung habe ergeben, dass sich für die Erreichbarkeit der Grundstücke keine neuen bzw. zusätzlichen Vorteile ergeben hätten. Deshalb bestehe – wie bereits zuvor mitgeteilt – trotz der grundsätzlichen Abrechnungsfähigkeit der Anlage keine Beitragspflicht für die angrenzenden Grundstücke. |
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