Auszug - Bebauungsplan Nr. 054 "Gewerbegebiet Hedemünden-Nord" - Sachstandsbericht   

 
 
6. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:18 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Erster Stadtrat Meyer präsentierte zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors einen A

Erster Stadtrat Meyer präsentierte zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst unter Zuhilfenahme eines Tageslichtprojektors einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan und beschrieb die darin dargestellten gewerblichen Bauflächen. Aus dem damals erstellten lufthygienischen Gutachten hätten sich Empfehlungen zur Einplanung von Durchlüftungsschneisen ergeben; die Verwaltung sei daher beauftragt worden, vor der Erstellung eines Bebauungsplanes anhand einer Machbearbeitungsstudie u.a. die Konsequenzen dieser Empfehlung zu ermitteln. Aus diesem Grunde sei die Planungsgruppe Nord mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden. Daraufhin seien verschiedene Varianten erarbeitet worden, wovon er die ausgewählte Variante ebenfalls bildlich veranschaulichte und die darin enthaltenen Vorschläge bzw. Feststellungen zu den Klimaschutzbelangen, der Ausrichtung der Gebäude und der Grünplanung erläuterte. Noch während dieser Planungsphase hätten sich dann die Ereignisse „überschlagen“. Die Entwicklung des Gewerbegebietes sei nämlich nur möglich, wenn anfallende Kosten zu hohen Prozentsätzen öffentlich gefördert werden würden. Der Stadt seien auch Fördermittel aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Aussicht gestellt worden. Dafür habe man aber noch im August einen Orientierungsantrag stellen müssen. Ergänzend dazu sei auch die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig gewesen, mit dem die Planungsziele dargelegt würden. Der Bebauungsplan sehe eine abschnittsweise Entwicklung vor. Zunächst seien etwa 25 – 30 Hektar Gewerbefläche vorgesehen. Daraufhin stellte er die derzeitige Entwicklungskonzeption auf dieser Grundlage vor. Zum weiteren Verfahren gelte es jetzt zunächst abzuwarten, ob eine Aufnahme in die Förderplanung tatsächlich erfolge. Soweit diese Voraussetzung erfüllt sei, worauf er hoffe, werde man in der detaillierten Planung voranschreiten. Ein Problempunkt sei bereits jetzt absehbar, dabei handele es sich um die Anbindung an den Autobahnzubringer. Es sei bekannt, dass es bereits bisher im Bereich des Anschlusses der Bundesstraße 80 zum Autobahnzubringer zu Problemen käme. Daher beabsichtige das Straßenbauamt, versuchsweise eine ampelgeregelte Lösung zu testen. Zur weiteren „Zeitschiene“ führte er aus, dass im Jahr 2004 mit dem „formellen“ Beteiligungsverfahren zu rechnen sei. Auf eine Nachfrage des Ortsbürgermeisters stellte er fest, dass der Flächennutzungsplan lediglich die allgemeine „Richtschnur“ für die Planung gäbe. Die Planung für den Bebauungsplan sei zudem nach den Förderrichtlinien auszurichten.
 

Ortsratsmitglied Bethke unterstrich die Wichtigkeit der Information des Ortsrates in der jetzt erfolgten Art und Weise. Dem Flächennutzungsplan habe der Ortsrat im übrigen mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Er wolle aber auch erinnern, dass das Regionale Raumordnungsprogramm für Hedemünden sowohl „Arbeitsstätten“ als auch „Wohnen“ vorsehe. Zur Anbindung an den Autobahnzubringer könne er bereits jetzt feststellen, dass eine Testampelanlage ein Zeichen von Hilflosigkeit sei und diese möglicherweise zu Rückstaus führen werde. Letztlich müsse daher beispielsweise über die Anlage eines Kreisels oder ähnlichem nachgedacht werden. Diese Lösung müsse kommen, ggf. unabhängig von der vorgestellten Planung. Im übrigen gehe er davon aus, dass alle Planungsvorgaben etwa hinsichtlich der Luftschneisen beachtet würden und beispielsweise Luftverschmutzer keine Möglichkeit der Ansiedlung haben dürften.

 

Ortsbürgermeister Hannemann bezeichnete es als grundsätzlich problematisch, die Anbindung des neuen Gewerbegebietes an den Autobahnzubringer in den Bereich der Autobahnbrücke zu legen, da so von vornherein Sichteinschränkungen gegeben seien.

Erster Stadtrat Meyer wies darauf hin, dass das Problem der Anbindung beim Straßenbauamt sowie beim Landkreis Göttingen ebenfalls bekannt sei und beobachtet werde. Er bitte auch darum um Verständnis, dass Details hierzu noch nicht diskutiert werden könnten. Er könne aber versichern, dass diese Problematik beachtet werde. Die jetzt dargestellte Planung entspräche mit Sicherheit noch nicht dem endgültigen Bebauungsplan, sondern sei - wie beschrieben - zunächst die Grundlage für den Förderantrag.

 

Im Anschluss bekräftigte Ortsratsmitglied Beuermann noch einmal die Verkehrsbelastungen, die schon jetzt im Kreuzungsbereich Autobahnzubringer / Zufahrt zur B 80 vorlägen, eine Ampellösung sei hier sicherlich problematisch. Auf eine entsprechende Nachfrage von Ortsratsmitglied Koppetsch erläuterte Erster Stadtrat Meyer, dass weitergehende Planungen für die zunächst nicht in die Betrachtungen einbezogenen angrenzenden Gebiete bei Bedarf parallel oder zeitversetzt aufgenommen werden könnten.

 

Ortsratsmitglied Ströver wies auf von Anfang an gegen die Planung des Gewerbegebietes bestehenden Vorbehalte aus ökologischen Gründen hin. Möglicherweise kämen aber auch noch ökonomische Gründe, die gegen die beabsichtigte Planung sprächen, hinzu. Er befürchte, dass die Grundstückspreise aufgrund der Kosten für die Anbindung, Rückhaltebecken etc. zu teuer würden. Dieses könne dazu führen, dass überhaupt keine Nachfrage bestünde und so frage er, ob überhaupt bereits Investoren Interesse an einer Ansiedlung bekundet hätten.

Erster Stadtrat Meyer führte hierzu aus, dass die Grundsatzentscheidung über die Notwendigkeit der Planaufstellung und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes beim Rat der Stadt liege. Der Bürgermeister habe deutlich dargelegt, dass künftig – wenn überhaupt – nur noch mit weniger Fördermitteln gerechnet werden könne. Insofern bestehe jetzt möglicherweise die zunächst letzte Gelegenheit, etwas für die weitere Gewerbeansiedlung zu tun. Was die Investoren bereit seien für Grundstücke zu zahlen, hänge sicherlich auch von der Marktlage ab. Derzeit seien ihm keine Investitionswünsche bekannt. Er sei aber zuversichtlich, dass – sobald das Angebot bestehe – schon wegen der hervorragenden Anbindung an die Autobahn dieses Interesse eintreten werde.

 

Ortsbürgermeister Hannemann wies darauf hin, dass in diesem Fall bedeutsam sei, dass die Fördermittel nicht an die Voraussetzungen gebunden seien, dass die Investoren innerhalb einer bestimmten Zeit kämen.

Auf die Nachfrage von Ortsratsmitglied Bethke zu den Überlegungen eines neuen Autohofes im Bereich der Gemarkung Hedemünden erklärte Erster Stadtrat Meyer, dass ihm hierzu nichts Neues bekannt sei, er aber grundsätzlich von einem weiter bestehenden Interesse ausgehe.

 

Ortsbürgermeister Hannemann stellte abschließend fest, dass er für diese Ortsratssitzung um die Informationen zum geplanten Gewerbegebiet gebeten habe. Dieses sei notwendig gewesen, um als Ortsratsmitglied auf Nachfragen oder Gerüchte hin Stellung nehmen zu können. Die gehörten Informationen seien soweit ausreichend, um hier zumindest mitreden zu können.