Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
5. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll:

 

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(Der gesamte Niederschriftstext ist unter dem Registerblatt "Beschluss" zu erfassen.)

 

MfG

FD Zentrale Dienste

Um 21.36 Uhr rief Ortsbürgermeister Urhahn die Einwohnerfragestunde auf.

 

Herr Koch führte an, dass er für die Durchführung des Winterdienstes durch die Stadt Hann. Münden nunmehr ab dem 01.01.2004  0,80 € statt bisher 0,20 € je Quadratwurzel aus der Fläche seines Grundstückes zahlen müsse. Er empfinde eine solche Vervierfachung des Beitragsmaßstabes als „Abzocke“ der Bürger.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erläuterte, dass dies ein Ausfluss aus der neuen Straßenreinigungsgebührensatzung sei, die wiederum auf der Gebührenkalkulation beruhe. Alle Werte seien auf der Grundlage der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes ermittelt worden und stellen das Rechenergebnis aus den der Stadt Hann. Münden tatsächlich entstandenen Kosten im Kalkulationszeitraum dar. Aufgrund der vergangenen strengeren Winter sei dieser Kalkulationswert angestiegen, sollte es in den kommenden Jahren zu milderen Wintern kommen, könnte sich dieser Maßstab ebenso auch wieder senken. Darüber hinaus stellte er klar, dass die Gebühr für den Winterdienst separat und damit unabhängig von in den anderen Reinigungsklassen entstehenden Kosten berechnet werde; es handele sich also um keine „Abzocke“ der Bürger und Bürgerinnen.

Im Anschluss an die Ausführungen Städtischen Rechtsdirektors Ludwig entstand eine rege Diskussion zwischen Ortsbürgermeister Urhahn, den Ortsratsmitgliedern Grünewald und Bernd sowie auch Herrn Voss, der die Ausführungen des Herrn Koch grundsätzlich unterstützte und gleichfalls insbesondere seinen Unmut über die Art und Weise - wie der Winterdienst ausgeführt werde – vortrug. Auch die Mitglieder des Ortsrates zeigten hierfür Verständnis und stellten daneben fest, dass es darüber hinaus auch schwer falle, alle rechtlichen „Hintergründe“ / Voraussetzungen zur Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr zu erfassen, Stichwort „Hinterlieger“ bzw. Ermittlung des Bemessungsmaßstabes.

 

Ortsheimatpfleger Henckel kritisierte, dass sich weder die Verkehrsteilnehmer an die für die Brücke „Fährstraße“ ausgesprochene Tonnage halten würden, noch dass die Einhaltung der Beschränkung von Verwaltung und Polizei kontrolliert werden würden. Er rege daher an, eine „Probebelastung“ der Brücke durchzuführen. Bei einer statischen Berechnung müsse von dem 1,5- fachen ausgegangen werden, bei einer Probebelastung müsse die Brücke dem 3-fachen der vorgesehenen Beschränkung stand halten, folglich müsse sie bei einer Beschränkung mit bis zu 10 t einer Belastung von 30 t standhalten. Da, obwohl Fahrzeuge die schwerer seien die Brücke passierten, noch keine Verformungen zu erkennen seien, sollte eine solche Probebelastung durchgeführt werden, damit die Tonnage wieder hoch gesetzt werden könne.   

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig dankte für die Anregung, die er in die Verwaltung weitergeben wolle – „doch sollte eine diesbezüglich weitergehende Überlegung nicht vor Ablauf des Monats März erfolgen“. Hinsichtlich des Einhaltens der Verkehrsregeln von fließendem Verkehr verwies er auf die diesbezügliche Zuständigkeit der Polizei.

 

Herr Voss dankte ebenfalls Herrn Henckel für dessen angestellte Überlegungen, da er aufgrund der jetzigen Beschränkungen das Problem habe, mit seinen Landmaschinen nicht in die Marienkirchstraße zu kommen.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig und Ortsbürgermeister Urhahn gaben daraufhin den Rat, sich wegen einer eventuellen Sonderregelung an Herrn Liebrecht vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung zu wenden.

 

Im Weiteren führte Herr Voss aus, dass ihm – auch in Anbetracht der rechtswidrigen Ablagerungen von „Abfall“ auf den landwirtschaftlich genutzten Wegen – daran gelegen wäre, einige Schlaglöcher in diesen Wegen wieder verfüllen zu dürfen. Er selbst würde sich hierfür freiwillig zur Verfügung stellen und er sei sich sehr wohl darüber im Klaren, dass dies nur mit geeigneter fester Packlage wie Dachziegeln, Backsteinen oder dergleichen erfolgen dürfe. Bisher sei dieses freiwillige Engagement immer wieder abgelehnt worden.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig rief in Erinnerung, dass gleichlautende Anfrage bisher verneint wurde, da offiziell niemand privat etwas an den öffentlichen Straßen und Wegen machen dürfe; er sagte jedoch eine nochmalige Klärung der Anfrage von Herrn Voss zu.

 

Herr Wedekind prangerte daraufhin eine „Schizophrenie“ in der Stadtverwaltung an; er kritisiere diese, wenn sie denn alle Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, die in Richtung Haushaltskonsolidierung gingen, ablehne. Im Übrigen müsse sich diese die Frage stellen, ob es so weiter gehen könne, wenn denn bemerkt werde, dass man sich nicht mehr für die Bürger stark mache, sondern vielmehr gegen diese agiere. In diesem Fall müsse man doch erkennen, dass man sich auf dem „Holzweg“ befinde. Bei der letzten Kommunalwahl habe man schließlich mehr Bürgernähe versprochen und sich dafür ausgesprochen, wieder mehr Macht in die Ortsräte zu geben. Nunmehr sei es jedoch beabsichtigt, die Mittel der Ortsräte weiter zu streichen.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig entgegnete, dass eine Vielzahl von Vorschriften nicht von den Kommunen erlassen oder getroffen werden würden, dass diese jedoch die Einhaltung dieser teils auch gesetzlichen Regelungen gewährleisten müssten. Ein weiterer Teil zu berücksichtigender Regelungen – unter Bezug auch auf die Bestimmungen der Straßenreinigungsgebührensatzung – ergäbe sich auch aus der Rechtsprechung. Obwohl sich die Kommunen oftmals am Ende dieser „Schlange“ befänden, würden sie die getroffenen Vorschriften sehr wohl hinterfragen. Trotzdem müsse sich eine Kommunalverwaltung gesetzeskonform verhalten, dies bedeute, sich an die von Bund und Land erlassenen Gesetze zu halten. Herr Wedekind möge sich daher mit seiner Kritik an die Abgeordneten des Bundes- oder Landtages wenden.

 

Dem widersprach nunmehr Ortsratsmitglied Baake und führte die Umsetzung von Landesrecht am Beispiel der Brennverordnung an, der Umgang hiermit sei in den Kommunen durchaus unterschiedlich erfolgt; er verwies auf die Gemeinde Niemetal, die ihren Bürgern die Möglichkeit des Abbrennens von Pflanzenabfällen sehr wohl eingeräumt habe. Auch hinsichtlich der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren wisse er durchaus von unterschiedlichen Berechungsmethoden, woraufhin Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erwiderte, dass hier sicherlich auch einiges von den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune abhänge.

 

Herr Voss erkundigte sich daraufhin noch nach dem Sachstand hinsichtlich des Freischneidens des Lichtraumprofils im „Dreischweg“, nachdem dort bisher eine Hecke stark in den Weg gewuchert sei.

Ortsratsmitglied Schucht äußerte, dass die Spitzen der Hecke zwischenzeitlich zurückgeschnitten worden seien. Ansprechpartnerin im Hinblick auf weitere diesbezügliche Fragen sei Frau Ast beim Landkreis Göttingen.

 

Herr Isenberg führte aus, dass am Standort der Glascontainer immer wieder Abfälle / Müll abgestellt werde; die Einwohner und Einwohnerinnen hinterließen ein immer größeres Chaos. Er regte an, ein entsprechendes Verbotsschild aufzustellen. 

Ortsbürgermeister Urhahn bestätigte die Beobachtungen von Herrn Isenberg und resümierte – nachdem nunmehr nur noch ein Containerstellplatz für Hemeln existiere –, dass nun nur noch an einer Stelle im Ort  solche Unordnung herrsche und er hier an die Vernunft aller Einwohner appelliere.

Ortsratsmitglied Gralla schlug daraufhin vor, einen entsprechenden Hinweis in das nächste „Infoschreiben“ des Ortsrates / Ortsbürgermeisters aufzunehmen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss Ortsbürgermeister Urhahn die Einwohnerfragestunde um 22.09 Uhr.