Auszug - Aufnahme des "Heldenhain" in das Verzeichnis der Kulturdenkmale gemäß § 4 NDSchG  

 
 
5. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
BerV/0537/04 Aufnahme des "Heldenhain" in das Verzeichnis der Kulturdenkmale gemäß § 4 NDSchG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
Verfasser:Klapp, BurkhardAktenzeichen:545-03
Federführend:FD Denkmalschutz und Stadtbildpflege Bearbeiter/-in: Seidel, Jutta
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wortprotokoll:

 

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(Der gesamte Niederschriftstext ist unter dem Registerblatt "Beschluss" zu erfassen.)

 

MfG

FD Zentrale Dienste

Ortsbürgermeister Urhahn schilderte, dass dieses Thema bereits in der letzten Ortsratsitzung angesprochen worden sei und man vorgetragen habe, dass der sich auch auf den „Heldenhain“ beziehende Antrag der Kirchengemeinde seitens des Ortsrates abgelehnt worden sei. Da zum seinerzeitigen Zeitpunkt bereits die Denkmalschutzbehörde um eine Stellungnahme gebeten worden sei, kam es am 13.01.2004 zu einer Ortsbesichtigung; die Einmaligkeit einer solchen Anlage auf niedersächsischem Gebiet stellte sich schon zu diesem Zeitpunkt heraus. Nachdem auf die Frage, ob weitere Wortmeldungen hierzu vorlägen, keine Äußerungen seitens der Ortsratsmitglieder vorgetragen wurden, äußerte Ortsbürgermeister Urhahn, dass sich die Hemelner Bevölkerung auch zu der Benennung „Heldenhain“ bekennen solle, da diese Gedenkstätte bereits 1921 eingeweiht worden sei und keinesfalls in Verbindung mit dem Nationalsozialismus zu bringen sei.

 

Ortsratsmitglied Rudolph stimmte den Ausführungen Ortsbürgermeisters Urhahn zu und erklärte, dass man in Hemeln die Gedenkstätte auch nur unter diesem Begriff kenne und er daher beibehalten werden solle.

 

Nachdem Ortsbürgermeister Urhahn den Beschlussvorschlag vorlas, nahmen die Ortsratsmitglieder den Bericht, dass das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege vorsehe den "Heldenhain" in das Verzeichnis der Kulturdenkmale gemäß § 4 NDSchG aufzunehmen, einstimmig zustimmend zur Kenntnis.