Auszug - Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport  

 
 
9. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erwähnte eingangs dieses Tagesordnungspunktes, dass Hintergrund dieser abzuschließenden Ziel

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erwähnte eingangs dieses Tagesordnungspunktes, dass Hintergrund dieser abzuschließenden Zielvereinbarung, die schlechte Finanzsituation der Stadt Hann. Münden sei, deren dauerhafte Leistungsfähigkeit schon lange nicht mehr gegeben sei. Diese sei bereits in der Vergangenheit regelmäßig auch vom Landkreis Göttingen als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der Stadt Hann. Münden beanstandet worden. Aufgrund dieses Umstandes habe die Stadt Hann. Münden erneut eine Bedarfszuweisung beantragt und die ehemalige Bezirksregierung Braunschweig habe der Stadt noch im letzten Jahr eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.427.900 € in Aussicht gestellt. Neu sei allerdings, dass aufgrund der Auflösung der Bezirksregierungen zum 31.12.2004 die Stadt Hann. Münden nunmehr mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen eine Zielvereinbarung, die konkrete Maßnahmen zur Erreichung einer dauerhaften Haushaltskonsolidierung zum Inhalt habe, abschließen müsse. Eine solche Zielvereinbarung sei für die Politik und die Verwaltung in Hann. Münden etwas Neues, da die Bezirksregierung Braunschweig bisher davon abgesehen hatte, solche Vereinbarungen mit den Empfängern von Bedarfszuweisungen abzuschließen. Die nunmehr ausgearbeitete Zielvereinbarung werde nach der Vorstellung in den Ortsräten, sowohl im Finanzausschuss als auch im Verwaltungsausschuss beraten und müsse abschließend vom Rat der Stadt Hann. Münden in seiner Sitzung am 03.03.2005 verabschiedet werden. Dies sei erforderlich, da die festgelegten Maßnahmen Entscheidungen der Politik – die, wenn sie einzelne der aufgeführten Punkte nicht mittrage, eigene konkrete Einsparmaßnahmen benennen müsse – bedingten. Nach weiteren Verhandlungen mit dem Nieders. Ministeriums für Inneres und Sport stehe inzwischen fest, dass diese Einsparungen mindestens den Betrag der Bedarfszuweisung erreichen und sowohl dauerhaft wie auch überprüfbar sein müssen. Die Entscheidungsvollmacht, wo eingespart werde, liege folglich beim Stadtrat, doch müsse das dem Ministerium unterbreitete „Angebot“ stimmen, andernfalls könne nicht mit der Gewährung der Bedarfszuweisung in dieser Höhe – dabei unterstrich er, dass es sich bei dieser Summe um den dritthöchsten Betrag handele, der einer Kommune im Land Niedersachsen in Aussicht gestellt worden sei – gerechnet werden.

Er stellte den weiteren Ausführungen voran, dass durch bisher umgesetzte Einsparmaßnahmen erreichte Minderausgaben oder Mehreinnahmen grundsätzlich nicht auf die Summe, die die Stadt Hann. Münden nunmehr erneut „aufzubringen“ habe, angerechnet werden würden. Weiterhin müssten die Erfolge zur Verringerung des Defizites tatsächlich erwirtschaftet werden, was eben auch bedeute, dass die gemäß dem Jahresabschluss gegenüber den Ansätzen 2004 voraussichtlichen Mehreinnahmen von 990.000 €, welche aus nicht direkt zu beeinflussenden Steuermehreinnahmen und sonstigen Einnahmen resultierten, nicht angerechnet werden würden. Dagegen werde man jedoch versuchen, von den Minderausgaben in Höhe von rd. 2,6 Mio. € zumindest die managementbedingten Leistungen in Anrechnung zu bringen.

Die bekanntlich am 14.12.2004 vom Rat der Stadt Hann. Münden beschlossene Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes – die Nummerierung darin sei nicht fortlaufend, da in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Maßnahmen abgearbeitet worden seien –, das auch den Ortsratsmitgliedern vorliege, sei Grundlage der Zielvereinbarung, doch gingen deren Inhalte weit über dieses hinaus. Diese weiteren Einsparmaßnahmen stellte er im Folgenden einzeln dar und führte aus, dass ein wesentlicher Punkt dabei die mögliche Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts durch die Umwandlung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und die Eingliederung des Betriebes Stadtgrün sowie der Fachdienste Tiefbau und Baubetriebshof sei. Geprüft werde weiterhin die Frage, ob die Parkplatzbewirtschaftung der Stadt in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden könne, wovon man sich letztlich Einsparungen in Höhe von 80.000 € verspreche. Bereits feststehe, dass man nach der Schließung des Gartenhallenbades Gimte Einsparungen in Höhe von jährlich 158.000 € realisiere. Ferner könne man mit einer ca. 100.000 € höheren Gewinnabführung der VHM durch die Überführung des bisher vom Eigenbetrieb Stadtwerke geführten Hochbades zum 01.01.2006 in die Versorgungsbetriebe Hann. Münden rechnen. Fortgesetzt werde auch die Aufgabenkritik mit dem Ziel, weitere Personalkosten einzusparen. Durch den bereits feststehenden Verzicht auf die Wiederbesetzung der Stelle des Leiters des Bereiches Hochbau und Immobilien würden bereits jährliche Einsparungen von rd. 51.000 € erreicht. Ein weiterer Punkt sei die notwendige Reduzierung des städtischen Anteils an den Gesamtfinanzierungskosten der Kindertagesstätten in Hann. Münden, insbesondere durch eine Reduzierung der durch die Sozialstaffel entstehenden Kosten. In diesem Zusammenhang führte er aus, dass auch mit den Trägern der Kindergärten eine neue, ab dem 01.08.2006 gültige Vereinbarung ausgearbeitet werde. Nicht ausgeklammert werden aus der Diskussion könnten die Dorfgemeinschaftshäuser, für die er gegenüber dem Ministerium aber bereits festgestellt habe, dass es sich hierbei in erster Linie um Sportstätten handele. Bis Ende 2005 sei ein Konzept mit dem Ziel zu erstellen, die Dorfgemeinschaftshäuser und weitere Sporteinrichtungen auf private Vereine oder örtliche Gemeinschaften zu übertragen. Alternativ komme eine Kostenbeteiligung durch die Nutzer an den laufenden Verbrauchskosten in Betracht. Zur weiteren Einnahmeverbesserung sei ferner an die Einführung einer Zweitwohnungssteuer gedacht, zudem sollten bis zum Jahr 2007 die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages geprüft werden. Im Rahmen der Zielvereinbarung müsse sich die Stadt verpflichten, in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 keine Nettoneuverschuldung vorzunehmen und die langfristigen Schulden bis zum Ende des Jahres 2008 auf 23 Mio. € zu reduzieren. Obwohl zwar alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen seien, sei es aufgrund der bereits vergleichsweise hohen Steuersätze – zumindest in der laufenden Wahlperiode – nicht beabsichtigt, die Hebesätze bei der Grund- oder Gewerbesteuer anzuheben.

Ursprünglich hätte diese Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Ministerium für Inneres und Sport bereits zum 15.02.2005 abgeschlossen werden sollen, da jedoch der Rat der Stadt Hann. Münden erst am 03.03.2005 tage, habe er eine Fristverlängerung bis zum 15.03.2005 aushandeln können. Da es dem Bürgermeister ein Anliegen gewesen sei, dass die Ortsräte um die Geschehnisse und die anstehenden Entscheidungen informiert werden, sei dieser doch recht ausführliche Weg der Berichterstattung in den Ortsräten gewählt worden. 

 

Ortsratsmitglied Grünewald stellte zunächst fest, dass es sich bei allen Punkten um Absichtserklärungen handele und verband damit die Frage, wo genau man nunmehr anfangen werde, Einsparungen zu erzielen. Städtischer Rechtsdirektor Ludwig antwortete, dass eine pauschale Antwort hierauf nicht möglich sei, vielmehr seien einige der angesprochenen Punkte schon aufgegriffen worden, bezüglich einiger anderer Punkte müssten zunächst noch Ratsentscheidungen herbeigeführt werden.

 

Ortsratsmitglied Baake ging auf Punkt 57 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes „Eigeninitiative der Ortsräte zur Unterhaltung bzw. Pflege städtischer Einrichtungen in den Ortsteilen“ ein und äußerte, dass er einen vergleichbaren Punkt betreffend die Ratsmitglieder und der von ihnen ebenso einzufordernden Eigeninitiative vermisse.

 

Ortsratsmitglied Grünewald sprach die Bezuschussung und Förderung der Vereine innerhalb des Stadtgebietes und vergleichbarer Vereine in und auf den Ortsteilen an. Er vertrat die Meinung, dass all das was auf den Ortsteilen von vielen Freiwilligen Helfern organisiert und getragen werde in der Stadt nur dann umgesetzt werden könne, wenn dafür Geld fließe. Städtischer Rechtsdirektor Ludwig äußerte, dass er diese Betrachtungsweise sehr wohl verstehen könne.

 

Ortsratsmitglied Baake und auch Ortsratsmitglied Grünewald gingen auf die weiterhin benannten Punkte „Dorfgemeinschaftshaus“ und „Reduzierung der Anzahl der Sportstätten“ ein. Hinsichtlich des zuletzt genannten Punktes stelle sich die Frage, wie bei einem Wegfall von Aufgaben mit dem dann ggf. überzähligen Personal umgegangen werde. Städtischer Rechtsdirektor Ludwig wies daraufhin, dass einige der im Haushaltskonsolidierungskonzept genannten Punkte defacto nicht sofort umsetzbar seien, trotzdem gebe es sehr wohl auch beunruhigte Stimmen unter den Beschäftigten der Stadt Hann. Münden. Diesbezüglich müsse man jedoch auch bedenken, dass eine natürliche Fluktuation des Personals, beispielsweise aus Altersgründen, immer wieder vorkomme. Hinsichtlich der bereits mehrfach in der Diskussion befindlichen Dorfgemeinschaftshäuser, werde die Stadtverwaltung mit ihren Vorstellungen aktiv auf die jeweiligen Ortsteile zugehen müssen, wobei die teils erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen immer Berücksichtigung finden müssten.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte Ortsbürgermeister Urhahn die Kenntnisnahme des vorgetragenen Berichts durch die Mitglieder des Ortsrates fest.