Auszug - Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport  

 
 
10. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:02 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
 
Beschluss

Bürgermeister Burhenne berichtete, dass die Verwaltung aufgrund der schlechten Haushaltssituation im letzten Jahr eine Bedarfs

Bürgermeister Burhenne berichtete, dass die Verwaltung aufgrund der schlechten Haushaltssituation im letzten Jahr eine Bedarfszuweisung des Landes beantragt habe. Von der zwischenzeitlich aufgelösten Bezirksregierung Braunschweig sei daraufhin eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.427.900 € unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Zielvereinbarung in Aussicht gestellt worden. Diese Zielvereinbarung habe zum Inhalt, dass die Stadt in den Haushaltsjahren 2004 und folgende eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung verfolgen und umsetzen müsse. Mit dem Abschluss der Zielvereinbarung verpflichte man sich somit gegenüber dem Land, nicht nur eine allgemeine Erklärung abzugeben, sondern konkrete Veränderungen zu bewirken, so dass man ein großes Stück Arbeit vor sich habe. Ursprünglich sei der Abschluss der Zielvereinbarung bis zum 15.02.2005 gefordert worden. Aufgrund der von ihm gewünschten Beteiligung der Ortsräte und zur Vermeidung einer Sondersitzung des Rates sei jedoch seinem Antrag entsprechend die Frist bis zum 15.03.2005 verlängert worden. Sofern man nicht bereit sei die Zielvereinbarung bis dahin abzuschließen, bedeute dieses wohl zwangsläufig, dass die Stadt bei der Vergabe künftiger Bedarfszuweisungen nicht mehr berücksichtigt werde.

Feststehe, dass die geforderten Einsparungen mindestens den Betrag der Bedarfszuweisung selbst erreichen müssten.

Erfreulich für die Stadt sei, dass gemäß dem vorläufigen Jahresabschluss 2004 gegenüber den Ansätzen Mehreinnahmen von rd. 990.000 € vorlägen. Da diese allerdings aus nicht direkt zu beeinflussenden Steuermehreinnahmen und sonstigen Einnahmen resultierten, könnten diese nicht als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung angerechnet werden. Dagegen seien in den weiterhin vorliegenden Minderausgaben in Höhe von insgesamt rd. 2,6 Mi. € , beispielsweise Positionen im Bereich von reduzierten Personalausgaben, Betriebskosten und Kreditzinsen enthalten, die man als managementbedingte Minderausgaben in Anrechnung bringen wolle.

Den Ortsratsmitgliedern läge die vom Rat am 14.12.2004 beschlossene Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vor. Dieses sei die Grundlage für die Zielvereinbarung. Dabei stehe bei einigen Punkten eine Umsetzung nicht von vornherein verbindlich fest. In diesen Fällen finde zunächst eine ergebnisoffene Prüfung statt, nach deren Ergebnis zu entscheiden sei, ob eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll sei.

Die Frage der künftigen Höhe der Friedhofsgebühren, die grundsätzlich 100 % kostendeckend sein müssten, habe er für die Zielvereinbarung zunächst ausklammern können. Damit solle ausreichend Zeit gewonnen werden, auch um zunächst die Frage der Einführung der Grabform „Rasengräber“ zu klären. Ein wesentlicher Punkt der Zielvereinbarung sei dagegen die mögliche Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts durch die Umwandlung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und die Eingliederung des Betriebes Stadtgrün sowie der Fachdienste Tiefbau und Baubetriebshof. Dabei solle ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen entstehen, welches sich aufgrund seiner Größe, seiner Organisationsstruktur und Entscheidungsflexibilität am Markt behaupten könne. Auch die Möglichkeit von Kooperationen mit anderen Kommunen sei in diesem Zusammenhang zu prüfen. Die Beantwortung aller für die Entscheidung relevanter Fragen könne allerdings erst nach ausgiebiger Prüfung erfolgen. Geprüft werde weiterhin die Frage, ob die Parkplatzbewirtschaftung der Stadt in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden könne, wovon man sich letztlich eine Einsparung in Höhe von rund 80.000 € verspreche; auch hier sei mit dieser Prüfung allerdings noch keine abschließende Entscheidung gefallen. Bereits fest stehe dagegen, dass man nach der Schließung des Gartenhallenbades Gimte Einsparungen in Höhe von jährlich 158.000 € realisiere, die man damit geltend machen könne. Ferner könne man mit einer ca. 100.000 € höheren Gewinnabführung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden (VHM), durch die Überführung des bisher vom Eigenbetrieb geführten Hochbades zum 01.01.2006 in die VHM, rechnen. Fortgesetzt werde auch die Aufgabenkritik mit dem Ziel, weitere Personalkosten einzusparen. Durch den bereits feststehenden Verzicht auf die Wiederbesetzung der Stelle des Leiters des Bereiches Hochbau und Immobilien würden künftig bereits jährlich Einsparungen von rd. 51.000 € erreicht. Ein weiterer Punkt sei die notwendige Reduzierung des städtischen Anteils an den Gesamtfinanzierungskosten der Kindertagesstätten in Hann. Münden, insbesondere durch eine Reduzierung der durch die Sozialstaffel entstehenden Kosten. Hier müsse man mit den Trägern verhandeln, eine Umsetzung sei frühestens zum 01.01.2006 möglich. In seinen Gesprächen mit den verantwortlichen Mitarbeitern des zwischenzeitlich zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bzw. des Regierungsbüros sei weiterhin die Existenz der Dorfgemeinschaftshäuser kritisch hinterfragt worden. Zu Gunsten dieser Einrichtungen habe er aber argumentieren können, dass es sich hierbei in erster Linie um Sportstätten handele. Bis zum Ende des Jahres müsse aber ein Konzept mit dem Ziel erstellt werden, die Dorfgemeinschaftshäuser und auch weitere Sporteinrichtungen auf private Vereine oder örtliche Gemeinschaften zu übertragen. Alternativ komme eine Kostenbeteiligung durch die Nutzer an den laufenden Verbrauchskosten in Betracht. Dabei werde es auch um die Betrachtung weiterer Sporteinrichtungen gehen, wobei er dafür eintrete, dass jedes einzelne Objekt hinsichtlich seiner Kosten einerseits aber auch der Frequentierung andererseits gesondert betrachtet werden müsse. Dementsprechend könne es auch zu individuellen Vereinbarungen mit betroffenen Vereinen kommen. Die Zielvereinbarung enthalte weiterhin Punkte, die Einnahmeseite betreffend. So sei zur Einnahmeverbesserung die Einführung einer Zweitwohnungssteuer bis zum Ende des Jahres geplant. Zudem sei vorgesehen, bis zum Jahr 2007 – bis zu dem eine entsprechende Novellierung der grundlegenden Verordnung erwartet werde – die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zu prüfen. Nicht geplant sei die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern, da diese Sätze bereits an der Obergrenze einwohnermäßig vergleichbarer Kommunen lägen. Für die in der Vereinbarung definierten freiwilligen Leistungen von gegenwärtig über 1,77 Mio. € sei eine Begrenzung auf 1,6 Mio. € vereinbart. Die Umsetzung müsse bis zum Haushaltsjahr 2006 erfolgen. Nach dem Entwurf der Zielvereinbarung verpflichtet sich die Stadt weiterhin, in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 keine Netto-Neuverschuldung vorzunehmen, wovon allerdings die Gewerbegebietserschleißung in Hedemünden ausgeschlossen sei. Weiterhin müssten die langfristigen Schulden bis zum Ende des Jahres 2008 auf 23 Mio. € reduziert werden, im Jahr 2001 habe sich dieser Stand noch auf 26,4 Mio. € belaufen. Üblicherweise würden nach Abschluss von Zielvereinbarungen auf die Bedarfszuweisungen Abschlagszahlungen je nach Fortschritt der Konsolidierungsbemühungen ausgezahlt. Er sei aber nach entsprechenden Abstimmungen im Regierungsbüro nun zuversichtlich, dass man den gesamten Betrag der Bedarfszuweisung in einem Betrag erhalte, wodurch man andererseits wieder Zinseinsparungen erzielen könne. Seitens der Stadt lasse sich jedoch nicht der Auszahlungstermin festlegen, hier bestehe die Hoffnung, dass eine Überweisung bis zum Sommer erfolge. Für den Abschluss der Zielvereinbarung sei eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 03. März erforderlich. Dazu müsse er klarstellen, dass jeder, der Veränderungen an dem Entwurf vornehmen wolle, andererseits auch verbindliche Vorschläge für einen entsprechenden Ausgleich besteuern müsse.

Auf eine Nachfrage von Ortsbürgermeister Bethke stellte Bürgermeister Burhenne fest, dass ein Verkauf des ehemaligen Rathauses seitens der Immobilienvermietungsgesellschaft (IVM), anders wie dieses für das „Gimter Taubenhaus“ publik gemacht worden sei, nicht auf der Agenda stehe.

Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Koppetsch, ob der „Hedemündener Stadtwald“ nicht ein „Sahnestück“ sei, stellte er fest, dass auch dieser Bereich des Stadtwaldes defizitär sei.

Auf Nachfrage von Ortsratsmitglied Beuermann stellte er fest, dass von der Betrachtung des Aufwandes für Sportanlagen auch der Bolzplatz in Hedemünden nicht ausgenommen sei, so dass auch hier die Übernahme durch einen Verein in Betracht komme. Insgesamt sei man in diesem Bereich auf die Bereitschaft der Vereine angewiesen, wobei letztendlich ein Zusammenspiel zwischen Verein und Stadt erfolgen müsse. Auf entsprechende Nachfrage sicherte er zu, dass ein Versicherungsschutz für die im Auftrage der Stadt ehrenamtlich Tätigen bestehe. Sofern konkrete Projekte mit ortsansässigen Vereinen verhandelt würden, sicherte er eine Information an bzw. Einbeziehung des Ortsbürgermeisters und ggf. Stellvertreters zu. Auf weitere entsprechende Nachfragen erläuterte er, dass nach Beschluss über die Zielvereinbarung mit den dortigen Maßnahmen und Aufträgen begonnen werden müsse, da diese Ausführung auch überprüft werde. Für die im Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltene Übertragung der Straßenbeleuchtung an und Durchführung durch die VHM schilderte er die Hintergründe. Hinsichtlich der nicht fortlaufenden Nummerierung im Haushaltskonsolidierungskonzept wurde erläutert, dass sich die fehlenden Ziffern auf Maßnahmen bezögen, die entweder umgesetzt oder nach entsprechender Prüfung wieder verworfen worden seien. Nach einer weiteren Diskussion bezüglich der Frage der Heranziehung von Nutzern zu den Kosten von Sportanlagen stellte Bürgermeister Burhenne auf eine anschließende Frage des Ortsratsmitgliedes Polej zum geplanten Gewerbegebiet fest, dass er zuversichtlich sei, dass sich hierfür nach und nach Interessenten und Investoren finden würden. Wichtig sei auch festzustellen, dass man in Hann. Münden einerseits nicht mehr über weitere geeignete Flächen für Gewerbeansiedlungen verfüge und andererseits in Zukunft sicherlich nicht mehr mit einer derartig hohen Förderung für eine Erschließung rechnen könne.

Auf Hinweis von Ortsratsmitglied Polej schloss sich sodann eine kurze Diskussion zu dem im Gewerbegebiet im Bereich der Firma Faber Kabel abgestellten Wechselladerbrücken an. Diese seien verkehrstechnisch nicht abgesichert. Weiterhin sei durch das Parken und Umladen vor Ort ein vermehrtes Aufkommen von Müll vorhanden. Insgesamt gebe es Klärungsbedarf, welche Flächen öffentlich gewidmet seien und ob die Wechselladerbrücken stetig auf diesen abgestellt werden dürfen.

Erster Stadtrat Meyer sagte zu, dass dieses Problem seitens des zuständigen Fachdienstes überprüft werde. Letztlich bestand Einvernehmen, dass eine Lösung, beispielsweise des Müllproblems, auch nur nach Einbeziehung der betroffenen Firmen bzw. diesbezüglicher Gespräche erfolgen könne.

 

Abschließend informierte Bürgermeister Burhenne, dass in der Ratssitzung am 03.03.05 nach einem Beschluss über die Zielvereinbarung auch die Verabschiedung des 1. Nachtrages zum Haushalt, insbesondere zur Berücksichtigung der durch die „Hartz IV-Reform“ bewirkten Veränderungen, vorgesehen sei. Im Zusammenspiel mit den Maßnahmen der Zielvereinbarung könne damit möglicherweise ein weiterer Anstieg des Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr vermieden werden. Dennoch wage er es nicht, von einer Kehrtwende zu sprechen, da man nicht wissen könne, was in den nächsten Monaten „von oben“ auf die Kommunen zukomme.