Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes  

 
 
25. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
MitV/0862/06 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Ratsvorsitzende Gralla stellte fest, dass nach dem Beschluss des Rates über das Freiwerden des Sitzes des aus dem Rat ausgesch

Ratsvorsitzende Gralla stellte fest, dass nach dem Beschluss des Rates über das Freiwerden des Sitzes des ehemaligen Ratsmitgliedes Dr. Tulowitzki nun Herr Karl-Heinz Wehner in den Rat nachrücke. Dieser habe bereits als Zuhörer an der Sitzung teilgenommen und zwischenzeitlich erklärt, dass er das Mandat annehme. Von jetzt an nehme er als neues Ratsmitglied an der Sitzung teil. Hierzu hieß sie Ratsmitglied Wehner im Namen des Rates herzlich willkommen.

 

Bürgermeister Burhenne nahm sodann die Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Wehner gemäß § 28 NGO in der Weise vor, dass er diesen ausdrücklich auf die Beachtung der §§ 25 – 27 NGO hinwies. Hierzu habe der Genannte bereits eine Ablichtung der Paragrafen erhalten.

Sodann verpflichtete er Ratsherrn Wehner gemäß § 42 NGO, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen sowie die Gesetze zu beachten und unterstrich dieses mit einem Handschlag.

Damit, so stellte Bürgermeister Burhenne abschließend fest, sei die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung wie vorgesehen und im Rat üblich erfolgt.

 

Ratsherr Wehner gab in kurzen Worten sein Bedauern zum Ausdruck, dass der Rat mit Herrn Dr. Tulowitzki einen Mann mit großem Sachverstand verloren habe. Im Hinblick auf gegenteilige Verlautbarungen wolle er ausdrücklich unterstreichen, dass für diese Entscheidung des Herrn Dr. Tulowitzki ausdrücklich nur berufliche Gründe ursächlich gewesen seien. Für seine eigene zukünftige Ratsarbeit gelte der Vorsatz, dass das „G“ von „GHMÜ“ für ihn für „Ganz Hann. Münden“ stehe. Die Fraktionsarbeit der GHMÜ sei weiterhin gewährleistet.