Auszug - Vergabepraxis Osterfeuer  

 
 
12. Sitzung des Ortsrates Gimte
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Gimte Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Anker", Gimte, Hann. Münden
Ort:
 
Beschluss

Ortsbürgermeisterin Arlt verwies eingangs dieses Tagesordnungspunktes auf die letzte Sitzung vom 25.11.2004 in der sich der Ortsrat darauf verständigt hatte, zu Beginn des Jahres 2006 eine Vergabepraxis zum Osterfeuer zu verabschieden. Der Ortsrat, der über die Vergabe der Osterfeuer gem. § 55g NGO entscheide, habe sich in der Zwischenzeit mit der Frage beschäftigt. Ortsbürgermeisterin Arlt stellte daraufhin die angedachte Vergabepraxis wie folgt vor:

„Alle Vereine oder Gruppierungen können sich bewerben.

Die Bewerbung um die Ausrichtung des Osterfeuers muss schriftlich bis spätestens zum 01.10. des Vorjahres der Ortsbürgermeisterin / dem Ortsbürgermeister vorliegen.

In der letzten Ortsratssitzung eines Kalenderjahres wird dann über die Vergabe des Osterfeuers für das Folgejahr entschieden.

Grundsätzlich sollten die Vereine oder Gruppierungen mit der Ausrichtung des Osterfeuers beauftragt werden, die nicht der „ARGE Gimter Kirmes“ angehören.

Bei einer konkurrierenden Bewerbungslage wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass nicht ein Verein oder eine Gruppierung zweimal in Folge den Zuschlag bekommt.

Der/die mit der Ausrichtung des Osterfeuers beauftragte Verein oder Gruppierung zahlt den für das aktuelle Jahr gültigen Mietzins für die Hallennutzung auf dem ehemaligen Wasserübungsplatz an Herrn Winkelbach sowie 200 € für die Allgemeinheit in die Kasse „Gemeinschaft für Gimte“.

Darüber hinaus erklären sich die Ausrichter bereit, die entsprechenden Auflagen im Hinblick auf Umweltschutz, Brandschutz, Ascheentsorgung, Lebensmittelgesetz, Schankerlaubnis, Gesundheitszeugnis etc. zu erfüllen.“

 

Auf Nachfragen von Ortsbürgermeisterin Arlt und auch von Ortsratsmitglied Peter Katzwinkel – insbesondere im Hinblick auf die in die Kasse „Gemeinschaft für Gimte“ einzuzahlende Spende in Höhe von 200,00 € – erklärten alle anwesenden Ortsratsmitglieder ihr ausdrückliches Einverständnis zu dieser Regelung und beschlossen einstimmig, dass diese als zukünftige „Vergabepraxis“ Bestand haben solle.

 

Auf eine Nachfrage von Erstem Stadtrat Meyer machte Ortsratsmitglied Hoffarth deutlich, dass es sich bei dem Zusammenschluss „Gemeinschaft für Gimte“ um einen Zusammenschluss verschiedener Gimter Bürger und Bürgerinnen handele. Die Kassenprüfer der Vereinigung, Frau Arlt und Herr Schuler, seien in dieser Gemeinschaft – ebenso wie auch einige andere Ortsratsmitglieder – als Privatpersonen vertreten.