Auszug - Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 28 NGO und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
MitV/0001/06 Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 28 NGO und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Bürgermeister Burhenne weist die Ratsmitglieder auf die übersandte Verwaltungsvorlage hin und nimmt die Pflichtenbelehrung gem

Bürgermeister Burhenne weist die Ratsmitglieder auf die übersandte Verwaltungsvorlage hin und nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß § 28 NGO vor, indem er auf die Beachtung der §§ 25-27 NGO, deren Wortlaut jedes Ratsmitglied erhalten hat, hinweist.

Sodann verpflichtet er alle Ratsfrauen und Ratsherren mit Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.