Bürgermeister Burhenne weist die Ratsmitglieder auf die übersandte Verwaltungsvorlage hin und nimmt die Pflichtenbelehrung gemäß § 28 NGO vor, indem er auf die Beachtung der §§ 25-27 NGO, deren Wortlaut jedes Ratsmitglied erhalten hat, hinweist. Sodann verpflichtet er alle Ratsfrauen und Ratsherren mit Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. |
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