Ratsvorsitzende Gralla verliest den Beschlusswortlaut der Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss den Erlass der Neufassung der Hauptsatzung empfohlen habe. Ohne weitere Aussprache beschließt daraufhin der Rat die Hauptsatzung in der mit der vorgelegten Fassung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||