Der Rat stellt gemäß § 5 der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes i. V. m. § 51 Abs. 2, 3, 5 und 6 NGO zunächst fest, dass von den seitens der Stadt Hann. Münden zu benennenden 8 Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Münden bzw. ihrer Stellvertreter jeweils 4 Benennungen durch das BÜNDNIS und 4 Benennungen durch die SPD-Fraktion vorzunehmen sind.
Daraufhin benennt Ratsherr Dr. Herbort für das BÜNDNIS
Ratsherr Schminke benennt für die SPD-Fraktion:
Über diese Benennung fasst der Rat einstimmig einen Feststellungsbeschluss gemäß § 5 der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes i. V. m. § 51 Abs. 5 und 6 NGO. |
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