Auszug - Verwaltungsrat der "Kommunale Dienste Hann. Münden, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hann. Münden"  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 15.6
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0029/06 Vertretung der Stadt Hann. Münden im Verwaltungsrat der "Kommunale Dienste Hann. Münden, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hann. Münden"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Der Rat stellt fest, dass der bisherige Verwaltungsratsvorsitzende Bürgermeister Burhenne durch seine Wiederwahl mit Wirkung v

Der Rat stellt fest, dass der bisherige Verwaltungsratsvorsitzende Bürgermeister Burhenne durch seine Wiederwahl mit Wirkung vom 01.11.2006 erneut Vorsitzender des Verwaltungsrates der „Kommunalen Dienste Hann. Münden, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hann. Münden“ ist.

 

Weiterhin stellt der Rat einstimmig fest, dass von den weiteren 5 vom Rat zu benennenden Mitgliedern des Verwaltungsrates bzw. deren Stellvertreter/innen jeweils 3 Benennungen vom BÜNDNIS und jeweils 2 Benennungen von der SPD-Fraktion vorzunehmen sind.

 

Daraufhin benennt Ratsherr Dr. Herbort für das

BÜNDNIS:

Mitglied

Vertreter/in

Ratsfrau Dr. Salisbury

Ratsherr Reichel

Ratsfrau Gralla

Ratsfrau Winkelmann

Ratsherr Dr. Herbort

Ratsherr Dr. Bitz

 

Ratsherr Schminke benennt für die

SPD-Fraktion:

Mitglied

Vertreter/in

Ratsherr Bethke

Ratsherr Neander

Ratsherr Schminke

Ratsfrau Surup

 

Über diese Benennungen für den Verwaltungsrat der Kommunalen Dienste Hann. Münden, Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hann. Münden, fasst der Rat sodann gemäß § 51 Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 NGO einstimmig einen Feststellungsbeschluss. Nach der noch durchzuführenden Wahl des Beschäftigtenvertreters und dessen Stellvertreter durch die Belegschaft der Kommunalen Anstalt wird der Rat in seiner nächsten darauf folgenden Sitzung noch eine abschließende Bestätigung vornehmen.