Auszug - Resolution zur Einleitung von Salzlauge durch die Firma Kali & Salz in die Werra  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
 
Beschluss

Bürgermeister Burhenne verweist auf den mit der Einladung übersandten Entwurf der Resolution

Bürgermeister Burhenne verweist auf den mit der Einladung übersandten Entwurf der Resolution. Zur Begründung der Resolution, die sich mit der Sorge der Stadt und der in ihr lebenden Menschen um eine Verschlechterung der Wasserqualität der Werra und damit auch der Weser befasse, wolle er noch zusätzliche Informationen – soweit gegenwärtig bekannt – geben. Das Regierungspräsidium Kassel habe mit Bescheid vom 26.11.2003 der Kali + Salz GmbH die bis zum 30.11.2012 befristete widerrufliche Erlaubnis erteilt, Salzabwasser in die Werra einzuleiten. Darin sei zugleich die Erlaubnis für die Einleitung von Haldenwasser vom Werk Neuhof-Ellers, welches bei Entsorgungsengpässen zum Werk Werra transportiert werden soll, erteilt worden. Diese wasserrechtliche Genehmigung sei ohne öffentliche Beteiligung erfolgt. Die Stadt besitze leider mangels Beteiligung keine Informationen hinsichtlich des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der Abbauflächen am Standort Neuhof-Ellers. In diesem Zusammenhang gehe man aber verschiedenen Fragen nach. Der Städt. Baudirektor werde sich um die weitere Verfahrensbeteiligung nicht nur kümmern, sondern sich auch für die Interessen der Stadt einsetzen. In diesem Zusammenhang werde man bei der Stellungnahme zum Regionalplan Nordhessen 2006 neben der geplanten Abwasserleitung von Neuhof-Ellers nach Philippsthal auch zur Windkraftenergie bei Ellerode und zum Flughafenneubau Kassel-Calden Stellung nehmen. Die Stellungnahme zur Windkraftenergie erfolge vor dem Hintergrund, dass nicht nur auf diese, sondern wie beispielhaft in Jühnde verstärkt auf Bio-Energie gesetzt werden solle. Die Stellungnahme zum Trassenkorridor für die Abwasserleitung sei aus gewässerökologischer Sicht unabdingbar und müsse auch vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinien gesehen werden, die bis zum Jahr 2015 einen naturnahen Zustand der Flüsse fordere. Das Thema Flughafenneubau sei hinreichend bekannt und betreffe angesichts der geplanten Route für den Standardanflug nahezu die gesamte Stadt. Bei einer Gesamtbewertung komme man zu dem Schluss, dass unbeschadet der zunehmenden Globalisierung offenbar schon bei Ländergrenzen gedankliche Mauern entstünden. Für die vorliegende Resolution bitte er um Zustimmung.

 

Ratsherr Bethke teilt mit, dass die vorangegangenen Ausführungen von ihm unterstrichen würden. Ergänzend informiert er, dass das Haldenwasser derzeit ca. 500 m tief in die Erde gepumpt würde und hierfür offensichtlich eine Alternative gesucht werde. Eine Abdeckung der Halden käme nach Auskunft der Betreiber aufgrund des Aufwandes nicht in Frage. Befremdlich sei das Auftreten der Verantwortlichen des Unternehmens, die beispielsweise auf die Hinweise auf die Auswirkungen von schwankenden Salzgehalten für die Fischbestände darauf hinwiesen, dass man schon für einen gleichmäßig (hohen) Salzgehalt sorgen werde.

Nachdem die rücksichtslosen Einleitungen zur Zeiten der DDR glücklicherweise vorbei seien, scheine dieses nunmehr zunehmend wieder im Kommen zu sein. Dieses sei um so ärgerlicher, da andererseits die Kommunen aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit großem finanziellen Aufwand bemüht seien, die Kläranlagen zum Wohle der Gewässerqualität ständig auf den neusten Stand zu bringen, was selbstverständlich auch aus Sicht des Tourismus begrüßt werde. Nach Hinweisen auf eine Anrainerkonferenz in Witzenhausen und die Möglichkeiten sich weitergehend im Internet zu informieren und dort auch Mustereinwendungen einzusehen, stellt Ratsherr Bethke abschließend fest, dass die SPD-Fraktion die Resolution unterstütze.

 

Ratsherr Dr. Hruska weist darauf hin, dass die beschriebene wasserrechtliche Genehmigung für die Firma Kali + Salz betriebswirtschaftlich nicht erforderlich und rechtlich so nicht statthaft sei. Die Firma habe durchaus die Möglichkeit, das Haldenwasser bei einer Kalkulation von 400.000 m³ jährlich noch bis zum Jahr 2035 in einzulagern. Selbst bei einer Steigerung auf 600.000 m³ sei dieses noch bis zum Jahre 2023 möglich. Dass man nun den Bau einer Pipeline ins Auge fasse könne damit zu tun haben, dass man neue Pläne verfolge. Weiterhin müsse sich die Firma Kali + Salz den Vorwurf gefallen lassen, Verfahren zum Zwecke der Reduzierung von Einleitungsmengen – wie sie zuletzt noch zu Zeiten der DDR mit Zuschüssen der EU entwickelt worden seien – nicht einzusetzen. In rechtlicher Hinsicht sei zu bedenken, dass der zugrunde gelegte Grenzwert von 2500  Milligramm Salz pro Liter Wasser aus dem Jahre 1942 stamme und damals kriegswirtschaftliche Gründe für diesen ursächlich gewesen sei. Zwar habe 1947 noch einmal eine Verlängerung stattgefunden, aus heutiger Sicht müsse jedoch das Verschlechterungsverbot und eine Bund- / Ländervereinbarung zum Zwecke der nachhaltigen Gewässerverbesserung zu berücksichtigen. Diese Punkte sollten bei Einwendungen gegen das Vorhaben Beachtung finden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ratsvorsitzende Gralla über die Resolution abstimmen. Diese wird daraufhin einstimmig verabschiedet.