Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
2. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Ortsbürgermeister Urhahn ruft die Einwohnerfragestunde um 20.55 Uhr auf.

 

Kurt Grünewald kritisiert, dass die waldnahen Wege immer wieder – vor allem nach Holzabfuhrtransporten – sehr stark beschädigt seien; er fragt, wer für die Wiederherstellung dieser Wege aufkomme und ob das Nds. Forstamt Münden zu Schadenersatzleistungen herangezogen werde. Insbesondere der Weg zum Schießstand bzw. die Verlängerung in den Wald hinein werde wieder und wieder beschädigt, was dieses Mal u.a. auch daran liege, dass Holz in den Gräben des Weges zwischengelagert worden sei.

Ortsbürgermeister Urhahn äußert hierzu, dass die Wegeunterhaltung im Zuständigkeitsbereich des Eigentümers und damit in der Regel der Stadt Hann. Münden obliege, das Einfordern von Schadenersatz bedinge aber – über weitere rechtliche Voraussetzungen hinaus – eine unumstößliche Beweissicherung, die von städtischer Seite so nicht erbracht werden könne.

 

Nachdem Herr Ludewig einwandte, dass bei der durchgeführten Feldbegehung die vorstehend angeführten Umstände doch beobachtet worden seien und dies schriftlich zur Anzeige gebracht werden solle, führt Städtischer Rechtsdirektor Ludwig aus, dass, da mit einer freiwilligen Schadenersatzleitung nicht zu rechnen sei, Klage gegen das Nds. Forstamt erhoben werden müsse und hierfür die „Beweislage“ nicht ausreiche. 

 

Ortsbürgermeister Urhahn erklärt im Folgenden, dass er wegen der diesbezüglich immer wieder auftretenden Probleme mit dem Direktor des Nds. Forstamtes Münden, Herrn Dr. Schmidt-Langenhorst, sprechen werde.

 

Erich Grünewald fragt zunächst, wem das Straßenstück zwischen dem Kreuzungsbereich L 560 / „Lange Bahn“ bis zur „Strohtbrunnenhütte“ gehöre; dann führt er aus, dass, nachdem gleichfalls Holztransporte über die Ortsverbindungsstraße Bühren – Hemeln, die über diesen Teilabschnitt führe und die von Bühren bis zur Strohtbrunnenhütte der Samtgemeinde Dransfeld gehöre, stattgefunden hätten, Schäden an der Straße festgestellt worden seien. Die Samtgemeinde Dransfeld habe zwar auf dem ihr gehörenden Streckenabschnitt die Schlaglöcher ausgebessert, doch gleichfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h ausgesprochen. Nunmehr habe er gehört, dass die Samtgemeinde die Straße für den öffentlichen Verkehr sperren wolle und nur noch den Anliegern, d. h. den Landwirten und dem Forstamt bzw. der Realgemeinde die Nutzung des Weges erlauben wolle. Dies sei aus seiner Sicht nicht begrüßenswert, da damit Probleme hervorgerufen werden würden, wenn Kunden Holz aus dem Realgemeindewald abfahren wollten.

Sollte also der in Frage stehende Straßenabschnitt der Stadt Hann. Münden gehören, möge diese den Streckenabschnitt ausbessern und sich dafür einsetzen, dass die gesamte Ortsverbindungsstraße – auch auf dem Gemeindegebiet von Bühren - für den öffentlichen Verkehr „frei“ befahrbar bleibe.

 

Im Weiteren kritisiert auch Herr Erich Grünewald, dass die Feldwege von zu vielen Personen unberechtigterweise befahren werden würden und dass auch oftmals zu schnell gefahren werde – dies treffe besonders für einen in Hemeln ansässigen Schaafhalter zu – was die Feldwege noch mehr in Mitleidenschaft ziehe und beschädige. Im Übrigen frage er sich, ob bekannt sei, was auf dem Grundstück dieser Person „vor sich gehe“; seiner Kenntnis nach flössen dort große Mengen Gülle ungehindert in einen Graben, da sich der dortige Misthaufen auf unbefestigtem Untergrund befinde und so die austretende Gülle nirgends aufgefangen werde.

 

Herr Ludewig fragt, ob bezüglich der örtlichen Turnhalle eine Nutzungsänderung ausgesprochen worden sei, da der letzte Blutspendetermin des DRK Hemeln dort und nicht mehr in der Grundschule stattgefunden habe. Dies halte er wegen des Turnhallenbodens, der grundsätzlich nicht mit Straßenschuhen betreten werden sollte, für bedenklich.

 

Ortsratsmitglied Osenbrück unterstreicht die Ausführungen von Herrn Ludewig und ergänzt, dass die Walter-Kühne-Halle eine Sporthalle sei, die nur mit hellen Sohlen betreten werden dürfe, nichtsdestotrotz würden dort immer mehr „örtliche Veranstaltungen“ stattfinden, die dort nicht hingehörten, was für die Halle selbst auf Dauer nicht zuträglich sei.

Ortsratsmitglied Rudolph ergänzt, dass evtl. ein Fußbodenbelag erworben werden solle, der anlässlich solcher Veranstaltungen ausgerollt werden könne, um den Hallenboden vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Es entstand eine lebhafte Diskussion um die Nutzung der Sporthalle; insbesondere wurde die Frage erörtert, warum das DRK Hemeln die Blutspendetermine nicht mehr in der Grundschule durchführen dürfe und wer dies nunmehr verboten habe.

 

Auf die Frage Ortsratsmitgliedes Rudolph, ob das DRK ein Nutzungsentgelt für die Nutzung der Sporthalle habe entrichten müssen, äußert Städtischer Rechtsdirektor Ludwig, dass der Ortsverein Hemeln Ausrichter der Blutspende-Veranstaltung sei und das dieser einen Gemeinnützigkeitscharakter inne habe. 

 

Im Folgenden äußert Herr Ludewig, dass am Sportplatz Lohberg Fichten gekürzt werden müssten. Nachdem diese bereits schon einmal gekappt worden seien, seien sie inzwischen bereits wieder 10 – 12 m hoch und würden u.a. das Grundstück „Brandes“ komplett „verschatten“ und auch die auf seinem Hausdach installierte Photovoltaikanlage werde in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Ortsbürgermeister Urhahn die Einwohnerfragestunde um 21.21 Uhr.