Auszug - Anfrage gem. § 12 der Geschäftsordnung  

 
 
2. Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 10.1
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Ortsbürgermeister Urhahn übergibt zunächst das Wort an Ortsratsmitglied Baake, der sodann ausführt, dass in der zurückliegenden Zeit bei Sterbefällen von Ortsratsmitgliedern eine entsprechende Traueranzeige der Stadt Hann. Münden in der Presse veröffentlicht worden sei. Dies sei in dem Fall des verstorbenen Ortsratsmitgliedes Karl Hesse nicht so gewesen, was ihn zu dieser Anfrage veranlasst habe. Er vermute, dass finanzielle Gründe hierfür ursächlich gewesen seien, doch sei er persönlich der Auffassung, dass solche Traueranzeigen weiterhin geschaltet werden sollten, um die Arbeit, die die Mitglieder des Ortsrates freiwillig zum Wohle der Allgemeinheit ausübten, anzuerkennen und zu würdigen. Vor allem sollten die Ortsräte über eine diesbezüglich geänderte Verfahrenweise unterrichtet werden. 

 

Ortsbürgermeister Urhahn führt daraufhin aus, dass diese „neue“ Verfahrensweise auf einem Treffen der Ortsbürgermeister mit dem Bürgermeister der Stadt Hann. Münden am 29.01.2004 in Oberode vorgestellt bzw. diskutiert worden sei. Die Diskussion stand im Zusammenhang mit einer ursprünglich beabsichtigten Absenkung der Haushaltsmittel der Ortschaften von 1,15 € auf 1,00 €. Dies habe damals abgewandt werden können, da sich alle Ortsbürgermeister hiergegen ausgesprochen hatten. Andererseits wurde verdeutlicht, dass die Repräsentationskosten nicht nur im Bereich der Kernstadt, sondern auch im Bereich der Ortschaften gesenkt werden müssten. Daraus resultiere die Entscheidung, dass nunmehr Bürgermeister Burhenne im Einzelfall darüber bestimme, welche Maßnahmen bei Sterbefällen von ehrenamtlich Tätigen bzw. von Mandatsträgern ergriffen werden. Grundsätzlich erhalten die Angehörigen weiterhin ein Kondolenzschreiben, dieses habe er auch der hinterbliebenen Witwe von Karl Hesse, Käthe Hesse, übergeben; von ihrer Seite sei ihm diesbezüglich auch keine Kritik an der Verfahrensweise bekannt geworden.

 

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig ergänzt, dass diese Maßnahme ein Ausfluss aus der 2003 verhängten Haushaltssperre sei. Er unterstreicht, dass es zwar Unterscheidungsmerkmale hinsichtlich des Schaltens solcher Traueranzeigen gäbe – insbesondere sei die Dauer der Zugehörigkeit zum jeweiligen Gremium, oder aber auch, ob jemand beispielsweise während seiner Mitgliedschaft in dem Gremium verstirbt, maßgeblich – doch gebe es keinen Unterschied, ob es sich um eine Person aus einer der Ortschaften oder aus dem Bereich der Kernstadt handele. Die Größe einer Traueranzeige sei immer auch abhängig von dem Text, der abgedruckt werden soll, dies wiederum stehe im direkten Zusammenhang mit dem Maß des ehrenamtlichen Engagements. Er verweist zugleich darauf, dass der Hinweis, dass ein ehemaliges Ortsratsmitglied verstorben sei, auch weiterhin aus der Ortschaft heraus kommen müsse.

 

Den Ausführungen bezüglich verstorbener Rats- und Ortsratsmitglieder anschließend, entstand eine kurze Diskussion bezüglich der Veröffentlichung von Traueranzeigen für Ortsbrandmeister bzw. deren Stellvertretern. 

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig führt hierzu aus, dass auch hier sicherlich Regularien angewandt werden würden, deren Inhalt er jedoch jetzt nicht wiedergeben könne.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, dankt Ortsbürgermeister Urhahn allen Erschienenen für ihr Kommen und schließt die öffentliche Ortsratssitzung um 22.00 Uhr.