Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, sich gemäß § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) für die Wahlperiode 2006 – 2011 eine Geschäftsordnung gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu geben. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Gemäß § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung (GO). Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Da die Geschäftsordnung nur jeweils für eine Wahlperiode gilt, ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Hann. Münden sich in der konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung gibt.
In der Geschäftsordnung sollte auf die reine Wiederholung von bereits in der NGO vorhandenen eindeutigen Regelungen so weit wie möglich verzichtet werden. Hinsichtlich des Inhaltes der Geschäftsordnung ist die Einteilung der zwingenden bzw. möglichen Regelungen in folgende 3 Gruppen hilfreich: - Absolute Pflichtregelungen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgabe in der GO geregelt werden - Bedingte Pflichtregelungen, die für den (freiwilligen) Fall, dass sie geregelt werden sollen, in der - Grundsätzlich freiwillige Regelungen, beispielweise zur Konkretisierung des Antragsrechtes, der
Grundlage für den vorgelegten Entwurf ist die bisherige Geschäftsordnung des Rates vom 13.11.2001. Eingearbeitet in den Entwurf wurden Änderungen, die aufgrund von Veränderungen bei den gesetzlichen Bestimmungen bzw. deren Auslegung notwendig bzw. angeraten sind. Zudem wurde versucht durch einige redaktionelle Änderungen die Anwendung einiger Bestimmungen zu erleichtern. Die Bereiche die von Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung betroffen sind, sind durch eine kursive Schreibweise kenntlich gemacht. Die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung gibt zu den Änderungsvorschlägen ergänzende Erläuterungen. Eine Vorbereitung des Beschlusses des Rates über „seine“ Geschäftsordnung durch den Verwaltungsausschuss ist nicht erforderlich. Sie wird allerdings empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Indirekt ergeben sich durch die Vorgaben der Geschäftsordnung zum Beispiel zur Anzahl der Ausschüsse und des Aufwandes hinsichtlich der Versendung von Einladungen finanzielle Auswirkungen, deren Ausmaß allerdings als nachrangig bewertet werden kann. Anlagen:
1. Entwurf für die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2006 - 2011
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