Vorlage - BesV/0003/06  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Rates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Grünewald, Axel
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
09.11.2006 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
GO Entwurf für Wahlperiode 2006-11 - Anlage zur Ratsvorlage PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, sich gemäß § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) für die Wahlperiode 2006 – 2011 eine Geschäftsordnung gemäß der als Anlage beigefügten Fassung zu geben.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Gemäß § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung (GO). Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Da die Geschäftsordnung nur jeweils für eine Wahlperiode gilt, ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Hann. Münden sich in der konstituierenden Sitzung eine neue Geschäftsordnung gibt.

 

In der Geschäftsordnung sollte auf die reine Wiederholung von bereits in der NGO vorhandenen eindeutigen Regelungen so weit wie möglich verzichtet werden.

Hinsichtlich des Inhaltes der Geschäftsordnung ist die Einteilung der zwingenden bzw. möglichen Regelungen in folgende 3 Gruppen hilfreich:

- Absolute Pflichtregelungen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgabe in der GO geregelt werden
  müssen (Beispiel: Nähere Einzelheiten über die Bildung von Fraktionen und Gruppen ..., vgl.
   § 39 b Abs. 5 NGO).

- Bedingte Pflichtregelungen, die für den (freiwilligen) Fall, dass sie geregelt werden sollen, in der
  GO geregelt werden müssen (Beispiel: Form der schriftlichen Einladung und kürzere Ladungsfrist
  in Eilfällen, vgl. § 41 Abs. 1 S. 1 und 3 NGO)

- Grundsätzlich freiwillige Regelungen, beispielweise zur Konkretisierung des Antragsrechtes, der
  Behandlung von Anfragen, der Ordnung in den Sitzungen, des Abstimmungsverfahrens etc. wobei
  bei den letzten beiden Punkten vom Gesetzgeber in § 50 S. 2 NGO ein Regelungsbedarf
  grundsätzlich unterstellt wird. 

 

Grundlage für den vorgelegten Entwurf ist die bisherige Geschäftsordnung des Rates vom 13.11.2001. Eingearbeitet in den Entwurf wurden Änderungen, die aufgrund von Veränderungen bei den gesetzlichen Bestimmungen bzw. deren  Auslegung notwendig bzw. angeraten sind.

Zudem wurde versucht  durch einige redaktionelle Änderungen die Anwendung einiger Bestimmungen zu erleichtern. Die Bereiche die von Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung betroffen sind, sind durch eine kursive Schreibweise kenntlich gemacht.

Die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung gibt zu den Änderungsvorschlägen ergänzende Erläuterungen.

Eine Vorbereitung des Beschlusses des Rates über „seine“ Geschäftsordnung durch den Verwaltungsausschuss ist nicht erforderlich.  Sie wird allerdings empfohlen.

 

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Indirekt ergeben sich durch die Vorgaben der Geschäftsordnung zum Beispiel zur Anzahl der Ausschüsse und des Aufwandes hinsichtlich der Versendung von Einladungen finanzielle Auswirkungen, deren Ausmaß allerdings als nachrangig bewertet werden kann.

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Entwurf für die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2006 - 2011
2. Erläuterung zu den gegenüber der bisherigen GO vorgenommen Änderungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GO Entwurf für Wahlperiode 2006-11 - Anlage zur Ratsvorlage (69 KB) PDF-Dokument (278 KB)