Vorlage - BesV/0007/06  

 
 
Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Vertreter/innen des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Grünewald, Axel
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
09.11.2006 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt gem. § 61 Abs. 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) aus den Beigeordneten 2 gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Bürgermeisters.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Rat wählt gemäß § 61 Abs. 6 NGO in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Bürgermeisters.

 

In der vorangegangenen Wahlperiode waren 2 gleichberechtigte Vertreter/innen gewählt worden.

 

Für das Wahlverfahren ist § 48 NGO anzuwenden.

Sofern wiederum zwei Vertreterinnen oder Vertreter bestimmt werden sollen, ist für beide Ämter jeweils eine gesonderte Wahl erforderlich.

Grundsätzlich ist schriftlich zu wählen, ist (jeweils) nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Stimmberechtigt ist auch der Bürgermeister, ein Mitwirkungsverbot besteht für die Vorgeschlagenen nicht.

 

Sofern mehrere Vertreter/innen gewählt werden, kann eine Reihenfolge der Vertretung festgelegt werden. Soll - im Gegensatz zur vergangenen Wahlperiode - eine Reihenfolge in der Vertretung bestehen, muss diese vom Rat ausdrücklich bestimmt werden.

In diesem Fall müsste somit noch ein entsprechender Mehrheitsbeschluss gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Gemäß der bisher geltenden Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Hann. Münden erhalten die gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeister(innen) für ihre hervorgehobene Position eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich 140 €.