Vorlage - BesV/0016/06  

 
 
Betreff: Vertretung der Stadt Hann. Münden in der Gesellschafterversammlung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Grünewald, Axel
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
09.11.2006 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat widerruft mit sofortiger Wirkung die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommene Entsendung der Ratsmitglieder, die Mitglied des bis zum 31.10.2006 gewählten Rates waren in die Gesellschafterversammlung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM).

Neu gewählt in die Gesellschafterversammlung der VHM werden mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Wahlperiode alle Ratsmitglieder (Ratsfrauen, Ratsherren und Bürgermeister) der am 01.11.2006 begonnenen Wahlperiode.

Hierüber fasst der Rat einen Feststellungsbeschluss gemäß § 51 Abs. 5 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO).

 

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Gem. § 111 NGO wählt der Rat die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der VHM, wobei bei mehreren Vertretern der Bürgermeister dazu zählen muss.

 

In der vergangenen Wahlperiode hatte der Rat neben dem Bürgermeister alle Ratsfrauen und Ratsherren in die Gesellschafterversammlung gewählt.

Deren Entsendung ist nun zu widerrufen; gleichzeitig sind neue Vertreterinnen und Vertreter zu wählen.

Es wird vorgeschlagen, wiederum alle Ratsmitglieder (dieser Begriff umfasst neben den Ratsfrauen und Ratsherren auch den Bürgermeister) in die Gesellschafterversammlung der VHM zu wählen.

 

Gemäß § 51 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 5 NGO (in der ab den 01.11.2006 geltenden Fassung) ist über die Entsendung ein Feststellungsbeschluss zu treffen.

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.