Vorlage - MitV/0015/06  

 
 
Betreff: Zuteilung der Vorsitze und der stellvertretenden Vorsitze für die Ratsausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
09.11.2006 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

 

Ausschussvorsitze

 

Gemäß § 51 Abs. 8 NGO werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Verfahren nach d`Hondt).

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen (Zugreifverfahren) und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitgliedern.

Gemäß § 51 Abs. 10 NGO kann der Rat allerdings auch einstimmig ein von der vorgenannten Regelung abweichendes Verfahren beschließen.

Das Verfahren gilt grundsätzlich auch für die sondergesetzlichen Ausschüsse gemäß § 53 NGO. Lediglich für den Umlegungsausschuss ist aufgrund spezialgesetzlicher Regelung keine Zuteilung bzw. kein Zugriff vorzunehmen.

 

Stellvertretende Ausschussvorsitze

 

Gemäß § 19 (des Entwurfes) der Geschäftsordnung des Rates für die Wahlperiode verteilt der Rat auch die stellvertretenden Ausschussvorsitze unter Beachtung der Vorschrift des § 51 Abs. 8 NGO.

Dementsprechend sind auch die stellvertretenden Ausschussvorsitze nach dem oben beschriebenen Verfahren zu bestimmen.