Vorlage - BesV/0102/07  

 
 
Betreff: Ernennung des Ortsbrandmeisters und seines Stellvertreters für die Ortsfeuerwehr Hemeln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Herbold, Oliver
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
12.03.2007 
2. Sitzung des Ortsrates Hemeln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
22.03.2007 
4. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Oberbrandmeister Hartmut Pape zum Ortsbrandmeister und den Hauptlöschmeister Karsten Mangels zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für eine Amtszeit von 6 Jahren für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2013 zu ernennen und beide für den genannten Zeitraum in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Ehrenbeamtenverhältnisse des Ortsbrandmeisters Hartmut Pape und seines Stellvertreters Jürgen Voß enden durch Zeitablauf mit dem 09.03.2007. Herr Voß steht für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

 

Durch die festgelegten Sitzungstermine von Ortsrat, Verwaltungsausschuss und Rat der Stadt Hann. Münden kann die Beschlussfassung zur Besetzung der o.g. Funktionen erst in der Ratssitzung am 22.03.2007 herbeigeführt werden.

 

Sowohl Herr Pape als auch Herr Voß haben zugestimmt, Ihre Funktionen für die Übergangszeit bis zum 31.03.2007 weiter wahrzunehmen.

 

Die Ortsfeuerwehr Hemeln hat auf ihrer Jahreshauptversammlung am 19.01.2007 Herrn Pape erneut als Ortsbrandmeister und den Hauptlöschmeister Karsten Mangels zu seinem neuen Stellvertreter

-einstimmig bei je einer Stimmenthaltung- vorgeschlagen.

 

Die Vorgeschlagenen haben der Übernahme des jeweiligen Amtes zugestimmt.

 

Der Kreisbrandmeister und der Stadtbrandmeister erheben gegen die o. a. Vorschläge keine Bedenken.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Herr Pape erhält als Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 81,00 €.