Vorlage - BesV/0159/07  

 
 
Betreff: 1. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes (2000) der Stadt Hann. Münden
- Anhörung des Ortsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bertram, Wilfried
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Entscheidung
23.05.2007 
3. Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat nimmt die Entwurfsplanung zur 1. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes (2000) der Stadt Hann. Münden zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 07.12.2005 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss bezog sich auf den Änderungsbereich "Kleine Lieth" im Ortsteil Lippoldshausen. Inzwischen wurde dieser Änderungsbereich mit anderen Bereichen zur 1. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes (2000) zusammengefasst.

 

Der Ortsteil Hedemünden ist von folgenden Teilbereichen betroffen:

        Gewerbegebiet „Graseweg“

        Ausgleichsfläche "Eichholz"

        Ausgleichsfläche "Am Steinwege"

        Ausgleichsfläche "Uhlenloch"

        Ausgleichsfläche "Im Mannstal"

 

Beim Änderungsbereich "Graseweg" handelt es sich um die Osterweiterung des vorhandenen Zentrallagers der Firma Aldi. Die Ausgleichsflächen sind Bestandteil des Ausgleichsflächenpools der Stadt Hann. Münden.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte durch Aushang des Vorentwurfs in der Zeit vom 12.03.2007 bis 23.03.2007. Gleichzeitig bestand die Gelegenheit zur Erörterung der Planung und zur Äußerung.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.03.2007 bis 26.03.2007. Gleichzeitig wurden die unterrichteten Stellen zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die Empfehlungen zu deren Abwägung sind – soweit sie die Änderungsbereiche im Ortsteil Hedemünden betreffen - den anliegenden Beiblättern (S. 1 bis 4) zu entnehmen.

 

Die Abwägung wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23.04.2007 erörtert und der Entwurfsbeschluss wurde durch den Verwaltungsausschuss am 25.04.2007 gefasst. Das Ergebnis der Abwägung wurde abschließend in den Entwurf der  1. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Entwurf der 1. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für einen Monat (07.05.200708.06.2007) öffentlich aus. Ziel ist es, möglichst am 05.07.2007 durch den Rat der Stadt den Feststellungsbeschluss fassen zu lassen.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Die Sammeländerung des Flächennutzungsplanes wird durch den Fachdienst Stadtplanung erarbeitet. Für die Flächennutzungsplanänderung entstehen daher nur die originären Personalkosten. Die mit den jeweils geänderten Entwicklungszielen verbundenen Folgekosten (Infrastrukturmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen etc.) werden im Rahmen der verbindlichen Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung geregelt.

Anlagen:

Anlagen:

Abwägungsempfehlungen (S. 1 bis 4)