Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Am 09.11.2005 wurde vom Niedersächsischen Landtag das „Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Mit dieser Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung ist am 01.01.2006 der rechtliche Rahmen in Kraft getreten, um den Umstieg auf die sogenannte „Verwaltungsdoppik“ vornehmen zu können.
Dem Rat der Stadt Hann. Münden wird für 2008 nun der erste Haushaltsplan nach den genannten Vorschriften auf der Grundlage der Verwaltungsdoppik vorgelegt.
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2008 enthält trotz bereits verwaltungsseitig vorgenommener Kürzungen im Ergebnishaushalt eine Deckungslücke von 7.225.600 € und stellt damit die Höhe des ungedeckten Ressourcenverbrauchs dar. Diese Deckungslücke wird sich im Laufe des Jahres 2008 durch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz – und damit verbunden der Feststellung der kompletten Abschreibungen – noch erhöhen. Da der Fehlbedarf des Jahres 2007 nicht veranschlagt, sondern „nur“ in der aufzustellenden Bilanz nachgewiesen wird, ist dieser der vorstehenden Deckungslücke hinzuzurechnen, womit ein Gesamtfehlbedarf für 2008 mit 38.533.300 € festgestellt werden müsste. Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung lässt aber nicht erwarten, dass ein Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge auf längere Sicht zu erreichen sein wird. Für die künftigen Planjahre sind jeweils neue Deckungslücken von rd. 5,74 Mio. € für 2009, rd. 5,25 Mio. € für 2010 und rd. 5,60 Mio. € für 2011 ausgewiesen. Diese Beträge zusammengenommen, ergeben am Ende des Finanzplanungszeitraums einen Gesamtfehlbedarf von über 55 Mio. €.
Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten nur die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden. Da die Stadt Hann. Münden rd. 4,01 Mio. € eigene Finanzierungsmittel aufbringen kann, musste eine Kreditaufnahme von 1 Mio. € eingeplant werden, um die Auszahlungen für Investitionstätigkeit zu finanzieren, Die Kreditaufnahme liegt somit um rd. 0,63 Mio. € unter den ordentlichen Tilgungsleistungen, womit eine Nettoneuverschuldung vermieden wird. Der Haushalt umfasst damit neben einigen Fortsetzungsmaßnahmen nur neue Maßnahmen, soweit sie dem Investitionsprogramm entsprechend festgelegt waren.
Für die Ortsteile sind im Finanzhaushalt für Investitionstätigkeiten folgende Haushaltsansätze (Projekte) vorgesehen:
Anlagen:
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