Vorlage - BesV/0262/08  

 
 
Betreff: Widmung eines Straßenteilstücks gem. § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) der Straße "Am Fuchsberg" im Ortsteil Hedemünden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Kommunale Dienste Hann. Münden
Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke   
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Vorberatung
18.03.2008 
5. Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2008    19. Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
27.03.2008 
8. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hedem-Fuchsberg-plan  

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Straße "Am Fuchsberg", bestehend aus dem südlichen Teil des Flurstücks 184 in der Flur 15, gem. § 6 Nieders. Straßengesetz zur Gemeindestraße zu widmen.

 

Das Straßenstück beginnt in seinem Verlauf von der "Elleröder Straße" bis auf die Höhe der Einmündung, in die von West nach Ost verlaufende Straße "Am Fuchsberg" in der Flur 13 Flurstück 156/2.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Nachdem das Grundstück im Rahmen der Flurbereinigung Hedemünden von der Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaft in das Eigentum der Stadt Hann. Münden übergegangen ist, ist eine Widmung erforderlich. Dieses Straßenteilstück verbindet die bisherige Straße "Am Fuchsberg" mit der "Elleröder Straße".

 

Gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes sind grundsätzlich alle Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bereitgestellt werden, zu widmen. Somit ist der im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellte Bereich ohne Beschränkung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Diese Widmung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Die Stadt Hann. Münden übernimmt das Straßenteilstück in einem ausgebauten Zustand. Als Trägerin der Straßenbaulast gem. § 9 Nieders. Straßengesetz hat die Stadt Hann.  Münden im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit für die Unterhaltung der Straßenfläche zu sorgen. Zudem hat sie die Verkehrssicherungspflicht auszuüben.

 


Anlagen:

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Hedem-Fuchsberg-plan (778 KB)