Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Straße "Am Fuchsberg", bestehend aus dem südlichen Teil des Flurstücks 184 in der Flur 15, gem. § 6 Nieders. Straßengesetz zur Gemeindestraße zu widmen.
Das Straßenstück beginnt in seinem Verlauf von der "Elleröder Straße" bis auf die Höhe der Einmündung, in die von West nach Ost verlaufende Straße "Am Fuchsberg" in der Flur 13 Flurstück 156/2. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Nachdem das Grundstück im Rahmen der Flurbereinigung Hedemünden von der Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaft in das Eigentum der Stadt Hann. Münden übergegangen ist, ist eine Widmung erforderlich. Dieses Straßenteilstück verbindet die bisherige Straße "Am Fuchsberg" mit der "Elleröder Straße".
Gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes sind grundsätzlich alle Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bereitgestellt werden, zu widmen. Somit ist der im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellte Bereich ohne Beschränkung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Diese Widmung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Die Stadt Hann. Münden übernimmt das Straßenteilstück in einem ausgebauten Zustand. Als Trägerin der Straßenbaulast gem. § 9 Nieders. Straßengesetz hat die Stadt Hann. Münden im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit für die Unterhaltung der Straßenfläche zu sorgen. Zudem hat sie die Verkehrssicherungspflicht auszuüben.
Anlagen: 1 Lageplan
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